Auf meinem Grundstück gibt es ein Wohnhaus und ein eingeschossiges Geschäftsgebäude (ursprüngliche eine ausgebaute Baracke), darin eine Elektro-Werkstatt mit Büro. Ich nehme an, die Grundstücksart ist "gemischt genutztes Grundstück". Das Wohnhaus habe ich eingegeben. Das Geschäftsgebäude habe ich versucht, bei "Nichtwohngrundstück" einzugeben, aber beim Abschicken kommt "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht". Irgendwas verstehe ich nicht. Wie soll ich das Geschäftsgebäude denn angeben? oder soll es ganz ignoriert werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer NRW: ein Grundstück mit 1 Wohnhaus und 1 Bürogebäude
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Irgendwas verstehe ich nicht. Wie soll ich das Geschäftsgebäude denn angeben? oder soll es ganz ignoriert werden?
oder nur zum Sachwert zu machen sind. §§ 249 und 250 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMischen zwischen Ertragswert und Sachwert ist nicht zulässig.
muß ich denn trotzdem das Geschäftsgebäude auf dem Wohngrundstück irgendwo angeben, und wo? das ist mir völlig unklar.
Ist es richtig, bei Grundstücksart "gemischt genutztes Grundstück" anzugeben?
Soll ich dann das Geschäftsgebäude als zweites Wohngebäude "zum Ertragswert" eintragen, obwohl keine Wohnung darin ist?
Und dann unter "Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind" die kompletten Quadratmeter des Geschäftsgebäudes eintragen?
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Bei der Grundstücksart gemischt genutztes Grundstück muss auch für Wohnhaus die Bruttogrundfläche angegeben werden,
diese Grundstückart wird im Sachwertverfahren bewertet. Welche Grundstücksart zutrifft, wissen wir nicht, da keine Angaben
zu den Wohn- und Nutzflächen gemacht wurden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei der Grundstücksart gemischt genutztes Grundstück muss auch für Wohnhaus die Bruttogrundfläche angegeben werden,
diese Grundstückart wird im Sachwertverfahren bewertet. Welche Grundstücksart zutrifft, wissen wir nicht, da keine Angaben
zu den Wohn- und Nutzflächen gemacht wurden.
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