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Anlage V – Was gehört zu Anschaffungskosten/was sind Werbekosten?

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    Anlage V – Was gehört zu Anschaffungskosten/was sind Werbekosten?

    In die Berechnung zur Kaufpreisaufteilung habe ich folgende Kosten aufgenommen:
    Kaufpreis, Notar, Makler, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer, Kommunikationspauschale, Reisekosten mit Verpflegungsmehraufwand für Besichtigung bzw. Notartermin. Diese genannten Kosten sind dann nicht mehr als Werbungskosten in Elster anzugeben, richtig?

    Wo trage ich die ermittelten Abschreibungskosten ein? Zeile 33 gibt diese Optionen:
    Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind. oder
    Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.

    Danke für die Hilfe!

    #2
    Diese genannten Kosten sind dann nicht mehr als Werbungskosten in Elster anzugeben, richtig?
    Richtig !

    Zeile 33 gibt diese Optionen:
    Das ist nur von Bedeutung, wenn das Vermietungsobjekt teilweise eigengenutzt wird. Wenn alles vermietet ist,

    ist nur die unterste Zeile auszufüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Richtig !


      Das ist nur von Bedeutung, wenn das Vermietungsobjekt teilweise eigengenutzt wird. Wenn alles vermietet ist,

      ist nur die unterste Zeile auszufüllen.
      Danke Charlie24 :-)! Das habe ich mir schon so gedacht!

      Kommentar

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