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Grundsteuer - privater Durchfahrtsweg mit Wegerecht

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    Grundsteuer - privater Durchfahrtsweg mit Wegerecht

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    unser Grundstück beinhaltet einen privaten Durchfahrtsweg mit Wegerecht zu hinterliegenden Grundstücken.
    Laut BayernAtlas ist die amtliche Fläche aufgeteilt in "Tatsächliche Nutzung" Wohnbaufläche und Weg.
    Wie muss ich das bei der Grundsteuer in Elster angeben?

    VG,
    Siggi


    #2
    Hier muss die gesamte Grundstücksfläche deines Eigentums erklärt werden. Das Wegerecht ist ohne Bedeutung. Besteuerungsgrundlage ist das zivilrechtliche Eigentum.
    Zuletzt geändert von Radix61; 18.09.2022, 19:35.

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      #3
      Weicht das Bewertungsgrundstück vom Bodenrichtwertgrundstück wesentlich ab, kann für die Fläche ein verminderter Wert gegenüber dem Bodenrichtwert anzusetzen sein. Ich habe bei Grundsteuererklärungen einen Bodenrichtwert von Null für entsprechende Teilflächen angenommen und dies erläutert. Der Bewertungsunterschied muss aber wesentlich sein, also z.B. mindestens 10% des Gesamtwertes (vgl. z.B. BFH Urteil vom 30.01.2019 - II R 9/16) ausmachen. Dazu wird es hinsichtlich des gesamten Bewertungsobjektes nur selten kommen!
      Zuletzt geändert von KarstenWPStB; 05.10.2022, 09:26.

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