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Hessen Grundsteuer separates Grundstück Garage

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    Hessen Grundsteuer separates Grundstück Garage

    Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand von euch kann mir ein wenig helfen.

    Ich mache gerade die Grundsteuererklärung für meine Eltern. Einfamilienhaus mit Grundstück einzutragen ist kein Problem. Bei dem separaten Grundstück mit Garage sieht es jedoch anders aus.

    Das Grundstück auf dem die Garage steht grenzt nicht direkt an das des Einfamilienhauses. Für dieses Grundstück haben wir auch ein eigenes Infoschreiben mit Aktenzeichen bekommen. Soweit sogut. Auf diesem Grundstück steht jedoch nicht nur unsere Garage sondern mehrere (Garagenhof) und es ist auch noch etwas Grünfläche (Rasen und Hecken). Meinem Familienmitglied gehört nur eine Garage dieses Garagenhofes (1/9 Miteigentumsanteil?)

    Das Grundstück ist im selben Grundbuch wie das vorher erwähnte Haus vermerkt mit einem Miteigentumsanteil von 1/9.
    Ich habe im Hauptvordruck angegeben: Hauptveranlagung, bebautes Grundstück
    Lage des Grundstücks: Hier war im Infobescheid Hausnummer 2-6 angegeben. Das kann ich leider nicht eintragen, also hab ich die Nummer frei gelassen und die Gemarkung und Flurstück ausgefüllt.
    Angaben Eigentümer: hier habe ich Alleineigentümer angegeben, da 1/9 des Grundstücks (Garage und etwas Grünfläche) allein meinem Familienmitglied (1 Person) gehört. -> ist das so korrekt? oder müsste ich die anderen 8 Eigentümer ausfindig machen? Wir wissen nicht wem die anderen 8 Anteile gehören.
    Anlage Grundstück habe ich dann wie im Grundbuch steht ausgefüllt mit Miteigentumsanteil 1/9.
    Angabe zu Gebäuden habe ich dann Garage eingetragen und zwar als Nutzfläche mit 14m2.

    Meint ihr das ist so korrekt eingetragen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

    #2
    Da ja ein Nutzungszusammenhang mit dem EFH besteht, kannst du die Garage in der Grundsteuererklärung für das Haus miterfassen. Dem FA musst du dann nur den Sachverhalt mitteilen. Das Aktenzeichen für die Garage kann dann gelöscht werden.
    Du gibst nur den Eigentumsanteil an, der dir gehört, schon richtig so. Jeder der anteiligen Eigentümer muss seinen eigenen Grundstücksanteil für sich erklären, mit denen hast du nichts zu tun.

    Wichtig: Wahrscheinlich gibt es für das Garagengebäude einen Freibetrag, ist jedoch vom Bundesland abhängig. Dann genügt für das Garagengebäude die Angabe der Nutzfläche 0 m². Hier musst du die Erläuterungen zu den Garagen lesen.

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      #3
      Wichtig: Wahrscheinlich gibt es für das Garagengebäude einen Freibetrag, ist jedoch vom Bundesland abhängig. Dann genügt für das Garagengebäude die Angabe der Nutzfläche 0 m².
      In Hessen werden Garagen bis 100 m² verschont, falls die zu einer Wohnnutzung gehören, sogar ohne Größenbeschränkung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für eure Antworten!


        Sachverhalt mitteilen funktioniert wahrscheinlich nur schriftlich und nicht über Elster online? Genügt hier ein formloses Schreiben?

        Wenn ich es über die Grundsteuererklärung des Hauses mache, stellt sich mir die Frage, wie ich hier ein zweites Grundstück eingeben kann?

        Könnte ich auch den Weg über das eigene Aktenzeichen gehen und einfach Nutzfläche 0 bei der Garage angeben?

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          #5
          Ich weiß gar nicht, ob das mit der Nutzfläche 0 in Hessen so vorgesehen ist. Ich würde vorab telefonisch abklären,

          wie es das Finanzamt gerne hätte. Über Ergänzende Angaben im Hauptvordruck kann man solche Besonderheiten

          durchaus online mitteilen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo

            Ich dachte ich update das hier, falls es auch andere interessiert.

            Nach meinem Telefonat mit dem Finanzamt wird das separate Grundstück unter seinem eigenen Aktenzeichen angelegt. Jedoch als unbebautes Grundstück (da Garagen erst ab 100m2 zählen)

            Vielen Dank für eure Hilfe.

            Liebe Grüße

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              #7
              Hausnummer 2-6
              Gibst Du als
              Hausnummer "2"
              Hausnummerzusatz "-6"
              an.

              Gruß
              Sepp

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