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Grundsteuer / Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer / Erbengemeinschaft

    Guten Abend,
    wir sind eine Erbengemeinschaft mit 1 landwirtschaftlichen Grundstück.
    1 Eigentümer 1. Hälfte
    4 Eigentümer teilen sich die andere Hälfte

    wie gebe ich dies an?

    1. Eigentümer Zähler 1, Nenner 2
    2.-5. Eigentümer jeweils Zähler 1, Nenner 8

    ist das korrekt?

    Kann ich die Erklärung für alle abgeben, obwohl ich nicht angeschrieben wurde? Aktenzeichen liegt mir vor.

    Muß ich dabei etwas beachten?

    #2
    Kann ich die Erklärung für alle abgeben, obwohl ich nicht angeschrieben wurde? Aktenzeichen liegt mir vor.
    Ja natürlich, eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, da gibt es nur eine Erklärung. Wer die macht, spielt keine Rolle.

    Die Erbquoten müsste man gar nicht angeben, verboten ist es aber auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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