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Anlage SO Zeile 47 !!!!

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    Anlage SO Zeile 47 !!!!

    Hallo,
    ich habe über etoro meine Abrechung für 2021 bekommen.
    Meine "Andere Wirtschaftsgüter" muss ich in Anlage SO Zeile 47 eintragen. Die gibt es aber nicht in ELSTER. Muss ich den Gewinn also von vielen vielen verschiedenen Verkäufen im letzten Jahr (Krypto, Bitcoin, XRP etc) angeben oder reicht ein Überbegriff " Verkauf verschiedener Kryptowährungen" mit Datum von 01.01. bis 31.12.21? Was ist wenn ich 2020 was gekauft und im Jan 2021 verkauft habe? Kann ich das auch alles mit einberechnen? Oder muss ich das aufschlüsseln?
    Vielen Dank!

    #2
    Hallo,

    du darfst es in einer Summe erklären.
    U.U. wird das Finanzamt aber die Berechnung sehen wollenb (Wahrscheinlichkeit ist gering, kommt aber vor, meist eher wenn Verluste anerkannt werden sollen).

    Was ist wenn ich 2020 was gekauft und im Jan 2021 verkauft habe?
    Die Frage ist unverständlich (natürlich gehört ein Verkauf in 2021 auch in die Steuererklärung 2021, was lässt dich daran zweifeln?).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

      du darfst es in einer Summe erklären.
      U.U. wird das Finanzamt aber die Berechnung sehen wollenb (Wahrscheinlichkeit ist gering, kommt aber vor, meist eher wenn Verluste anerkannt werden sollen).
      Diverse (auf DE ausgelegte) Steuertools geben an, man solle die Berechnung/Einzelauflistung der Transaktionen per PDF schon anfangs mitgeben. Gibt‘s da irgendeinen Anhang für?

      Ich dachte eventuell unter: Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen > Belegnachreichung zur Steuererklärung

      Aber irgendwie hört sich das nicht passend an. Ich habe damit gerechnet direkt in der Anlage SO eine PDF anhängen zu können.

      Kommentar


        #4
        Ich habe damit gerechnet direkt in der Anlage SO eine PDF anhängen zu können.
        Das geht aber bisher nicht, du kannst doch die Belegnachreichung nutzen: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Diverse (auf DE ausgelegte) Steuertools geben an, man solle die Berechnung/Einzelauflistung der Transaktionen per PDF schon anfangs mitgeben
          Ich sehe da keinen Sinn.
          Wie schon gesagt wird das Finanzamt u.U. Belege anfordern, aber grundsätzlich werden die gemachten Angaben erstmal geglaubt (man unterschreibt es ja schließlich auch).

          Und wenn man eine Aufstellung einreicht/einreichen muss, dann wird die sicher auch nicht im Detail geprüft, sondern allenfalls stichprobenhaft (etwa die 5 größten Beträge). Falls das dann korrekt ist zeigt das, dass der Erklärende weiß wie man richtig rechnet - fertig.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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