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Anlage-V Werbungskosten

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    Anlage-V Werbungskosten

    Hallo Freunde,
    für die ESt-Erklärung 2021 habe ich die Übernahme der Vorjahresdaten beantragt. Ich habe einige wiedergefunden; aber bei Anlage-V finde ich die Werbungskosten nicht (Zl.33 usw.)
    Friedrich

    #2
    Ja, das kann ich mir gut vorstellen.

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      #3
      Wo sind sie denn versteckt? Ich sehe unter Anlage-V nur Einnahmearten und keine Werbungskosten wie z.B. AfA. Die Fehlermeldung (s.Bild) verstehe ich nicht; denn ich habe letztes Jahr auch keine Kapitalertragsteuer gehabt - keine Beanstandung.
      Ich habe auch noch Probleme mit der Zuordnung zu meinen 2 Entwürfen; denn deren Namen+Ordnungskriterium sind ungewollt gleich. Ich möchte lieber nur 1 Entwurf haben.
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        #4
        Wenn Du auf der Seite 1 der Anlage V das Grundstück öffnest - Klick auf den Stift - dann kannst Du die Eingabemöglichkeiten für die Einnahmen und Werbungskosten dort finden. Ob das mit der Übernahme aus dem Vorjahr mit übernommen wird weiß ich nicht.

        Ein Bild kann ich in Deinem letzten Beitrag nicht finden

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          #5
          Ob das mit der Übernahme aus dem Vorjahr mit übernommen wird weiß ich nicht.
          Die werden schon übernommen, zumindest von 2020 auf 2021 funktioniert das. Die Beträge muss man natürlich aktualisieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            @L.E.Fant: Dank deines Tipps habe ich die Werbungskosten gefunden; aber das Hochladen des Fehlerbilds versuche ich nochmal. Ohne die Korrektur komme ich nicht weiter.
            Daten aus Vorjahr wurden wunschgemäß übernommen und von mir aktualisiert.

            Screenshot 2022-09-20 140828-ELSTER-KAP-Fehler.png

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              #7
              Der Fehler betrifft die Anlage KAP bzw. den Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Danke, das betrifft Zeile 6, die ich fälschlicherweise angekreuzt hatte. Nach Korrektur lief es anstandslos durch bis zum Versand.
                Friedrich

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                  #9
                  Ich möchte eigentlich neue Frage stellen; aber ich sehe keine Möglichkeit. Mir geht es darum, Mieteinkünfte in Anl. V zu berücksichtigen, die von fremdem FA als gesonderte Feststellung geliefert werden. Im Bescheid fehlen die einfach!
                  Gruß!
                  Friedrich

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                    #10
                    Mir geht es darum, Mieteinkünfte in Anl. V zu berücksichtigen, die von fremdem FA als gesonderte Feststellung geliefert werden. Im Bescheid fehlen die einfach!
                    Die sind in der Anlage V unter 2 - Anteile an Einkünften zu erfassen. Erreichbar über die Startseite der Anlage V.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Das ist nicht das Problem, weil ich das schon viele Jahre mache. Das Problem ist, daß keine Mieteinnahmen im Steuerbescheid 2021 berücksichtigt worden sind. Die stehen in der gesonderten Feststellung des FiAmts, wo die Immobilie steht. Mir ist die Summe bekannt; aber ich darf sie nicht eintragen, weil sie auf dem Dienstweg übermittelt wird. Ich habe das schon mal eingetragen mit dem Ergebnis, daß mir doppelte Mieteinnahmen angerechnet wurden. Ich will nur 1 Beschwerde machen, wie geht das???

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                        #12
                        aber ich darf sie nicht eintragen, weil sie auf dem Dienstweg übermittelt wird. Ich habe das schon mal eingetragen mit dem Ergebnis, daß mir doppelte Mieteinnahmen angerechnet wurden.
                        Ich trage den Überschussanteil, den meine Frau jährlich aus einem Vermietungsobjekt einer Erbengemeinschaft erzielt, jedes Jahr

                        in unsere Steuererklärung ein. Da wird doch nichts doppelt berücksichtigt. Man darf natürlich nur den eigenen Anteil eintragen, nicht

                        den Überschuss der Gemeinschaft.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Naja, jeder Fall muß einzeln betrachtet werden. Bei mir handelt es sich um Gewerbeimmobilie (Hotel), da werden sämtliche Umsätze von einem Verwaltergremium zusammen mit der Hotel-Geschäftsleitung berechnet. Damit kenne ich mich natürlich nicht aus.

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                            #14
                            Wenn du den Überschussanteil für 2021 bei Abgabe deiner Steuererklärung noch nicht gekannt hast, musst du selbst gar nichts machen.

                            Der Einkommensteuerbescheid wird von amtswegen berichtigt, sobald deinem Finanzamt die Mitteilung des für die Immobilie zuständigen Finanzamts vorliegt.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              So ist es korrekt, nur habe ich die Zahl wie immer vorab schon von der Hausverwaltung bekommen und das FiAmt nicht - komisch. Morgen telefoniere ich mit beiden.

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