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Berücks. der Höchstgrenze für beschr. abziehbare Sonderausgaben-Feld 51"Ohne Angaben"

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    Berücks. der Höchstgrenze für beschr. abziehbare Sonderausgaben-Feld 51"Ohne Angaben"

    Liebe Mitforisten,

    ich habe in der Anlage Vorsorgeaufwand für meine Ehefrau und mich bei den ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen in Zeile 51 "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?" die Auswahl "Keine Angaben" getroffen.

    Meine Frau und ich sind beide verbeamtet (Haken in Zeile 52 ist gesetzt).

    In der Steuerberechnung für das Jahr 2021 werden jedoch unter "Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" die jeweiligen Höchstbeträge von 1.900 € pro Person nicht berücksichtigt, sondern höhere Beträge ausgewiesen. Ist hierfür noch eine andere Eingabe erforderlich?

    #2
    Ist hierfür noch eine andere Eingabe erforderlich?
    Nein, keine Angabe ist schon richtig und reicht völlig aus. Die Höchstbeträge von 1.900 € bzw. 3.800 € gelten ja nicht für die

    Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die sind voll absetzbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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