Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Büro- und Wonhngebäude, wie eingeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Büro- und Wonhngebäude, wie eingeben?

    Hallo zusammen. Wir haben ein Grundstück, auf dem vorne unser Wohnhaus (Einfamilienhaus) steht. Im Garten ist ein kleines Nebengebäude, das wir von einer Werkstatt zu einem Bürogebäude umgewidmet haben (als Wohngebäude ging leider nicht). Ich verstehe allerdings nicht genau, wie ich das Bürogebäude eingeben muss im Grundsteuerformular.

    Ich hab das Einfamilienhaus in GW2 - Teil 5 als Gebäude eingetragen. Dann hab ich versucht das Bürogebäude als separates Gebäude einzutragen, ohne Wohnung. Auch wenn Teil 3 dort "Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" heißt kann ich hier scheinbar nur Wohnflächen eingeben.

    Muss ich das Bürogebäude unter GW2- Teil 6 als "Angaben zu Nichtwohngrundstücken" eintragen? Es handelt sich ja um dasselbe Grundstück.

    #2
    Muss ich das Bürogebäude unter GW2- Teil 6 als "Angaben zu Nichtwohngrundstücken" eintragen? Es handelt sich ja um dasselbe Grundstück.
    Man muss zuerst die Grundstücksart nach § 249 BewG bestimmen. Erst danach weiß man, ob Angaben zum Ertragswert oder zum Sachwert

    gemacht werden müssen. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Mischen geht im Bundesmodell nicht, es gilt entweder oder: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X