Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt, da ich trotz Recherche nicht viel schlauer wurde.
Das Grundstück (Einfamilienhaus) gehörte am 1.1.2022 zu gleichen Teilen Ehemann (1/2) und Ehefrau (1/2).
Am 1.1.2022 lebte der Ehemann noch, ist aber jedoch im laufenden Jahr 2022 verstorben. Alleinerbe wurde dann der Sohn, und die Grundbuchberichtigung ist Mitte 2022 auch schon durch d.h. Ehefrau und Sohn stehen nun seit Mitte 2022 jeweils mit 1/2 im Grundbuch.
Welche Eingabe im Hauptvordruck bei Punkt "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" wäre denn da richtig?
Auch wenn vermutlich keine der 3 Optionen wirklich falsch wäre möchte ich trotzdem sicher gehen, alles richtig ausgefüllt zu haben.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Viele Grüße, Tc.
ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt, da ich trotz Recherche nicht viel schlauer wurde.
Das Grundstück (Einfamilienhaus) gehörte am 1.1.2022 zu gleichen Teilen Ehemann (1/2) und Ehefrau (1/2).
Am 1.1.2022 lebte der Ehemann noch, ist aber jedoch im laufenden Jahr 2022 verstorben. Alleinerbe wurde dann der Sohn, und die Grundbuchberichtigung ist Mitte 2022 auch schon durch d.h. Ehefrau und Sohn stehen nun seit Mitte 2022 jeweils mit 1/2 im Grundbuch.
Welche Eingabe im Hauptvordruck bei Punkt "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" wäre denn da richtig?
- Alleineigentum einer natürlichen Person mit alleiniger Angabe der Ehefrau? (Weil Ehemann schon verstorben und die Angabe sinnlos wäre und Sohn am 1.1.2022 noch kein Eigentümer/Erbe war?
- Bruchteilsgemeinschaft mit Angabe der Eigentümer Ehemann (trotz verstorben) und Ehefrau? (Weil dies am 1.1.2022 die Wahrheit war?)
- Bruchteilsgemeinschaft mit Angabe der Eigentümer Ehefrau und Sohn (Erbe)? (obwohl am 1.1.2022 der Sohn noch kein Eigentümer war aber er nun der Erbe ist im laufenden Jahr)
Auch wenn vermutlich keine der 3 Optionen wirklich falsch wäre möchte ich trotzdem sicher gehen, alles richtig ausgefüllt zu haben.
Vielen Dank schonmal im Voraus
Viele Grüße, Tc.
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