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Grundsteuererkärung - Miteigentümer Ehemann verstorben in 2022

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    Grundsteuererkärung - Miteigentümer Ehemann verstorben in 2022

    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt, da ich trotz Recherche nicht viel schlauer wurde.

    Das Grundstück (Einfamilienhaus) gehörte am 1.1.2022 zu gleichen Teilen Ehemann (1/2) und Ehefrau (1/2).
    Am 1.1.2022 lebte der Ehemann noch, ist aber jedoch im laufenden Jahr 2022 verstorben. Alleinerbe wurde dann der Sohn, und die Grundbuchberichtigung ist Mitte 2022 auch schon durch d.h. Ehefrau und Sohn stehen nun seit Mitte 2022 jeweils mit 1/2 im Grundbuch.

    Welche Eingabe im Hauptvordruck bei Punkt "4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" wäre denn da richtig?
    1. Alleineigentum einer natürlichen Person mit alleiniger Angabe der Ehefrau? (Weil Ehemann schon verstorben und die Angabe sinnlos wäre und Sohn am 1.1.2022 noch kein Eigentümer/Erbe war?
    2. Bruchteilsgemeinschaft mit Angabe der Eigentümer Ehemann (trotz verstorben) und Ehefrau? (Weil dies am 1.1.2022 die Wahrheit war?)
    3. Bruchteilsgemeinschaft mit Angabe der Eigentümer Ehefrau und Sohn (Erbe)? (obwohl am 1.1.2022 der Sohn noch kein Eigentümer war aber er nun der Erbe ist im laufenden Jahr)
    Ich hätte jetzt rein logisch Punkt 3 vermutet.
    Auch wenn vermutlich keine der 3 Optionen wirklich falsch wäre möchte ich trotzdem sicher gehen, alles richtig ausgefüllt zu haben.

    Vielen Dank schonmal im Voraus

    Viele Grüße, Tc.

    #2
    Stichtag für die Hauptfeststellung ist der 1.1.2022.

    Alles was danach passiert ist interessiert hier nicht,
    selbst wenn z.B. am 2.1.2022 das Haus verkauft worden wäre ist das erstmal uninteressant.

    Dafür muss dann ab 1.1.2023 eine weitere Erklärung abgegeben werden.

    Gruß
    Sepp

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      #3
      Dafür muss dann ab 1.1.2023 eine weitere Erklärung abgegeben werden.
      Nein, die Zurechnungsfortschreibung erfolgt im konkreten Fall von amtswegen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die schnelle Rückmeldung.
        ​D.h. also dass Punkt 2 die korrekte Vorgehensweise wäre? Wenn ja sollte man den Todesfall jedoch noch irgendwo vermerken als zusätzliche Info für das Finanzamt?

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          #5
          Das kann nicht schaden.

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            #6
            Zu:

            Dafür muss dann ab 1.1.2023 eine weitere Erklärung abgegeben werden.
            Sorry, da bin ich jetzt mit den Fortschreibungen durcheinander gekommen.
            Charlie hat natürlich Recht.

            Gruß
            Sepp

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