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    Grundsteuer

    Guten Morgen zusammen,
    Grundsteuer Bayern.
    Ein nicht ausgebauter Dachboden, wie muss dieser angegeben werden?
    Vielen dank

    #2
    Ein nicht ausgebauter Dachboden, wie muss dieser angegeben werden?
    Der gehört nicht zur Wohnfläche und muss nicht angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Morgen Charlie,
      erst mal vielen Dank für die Hilfe.
      2 Fragen hätte ich noch.
      Der Dachboden muss dann auch nicht als Nutzfläche angegeben werden?
      Im Hof auf dem Grundstück ist auch noch eine kleine Scheune die als Lager dient, muss ich diese angeben?

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        #4
        Der Dachboden muss dann auch nicht als Nutzfläche angegeben werden?
        Im Hof auf dem Grundstück ist auch noch eine kleine Scheune die als Lager dient, muss ich diese angeben?
        Nein, der Dachboden entfällt komplett. Für untergeordnete Nebengebäude müssen nur die Nutzflächen über 30 m² erklärt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von tobista Beitrag anzeigen
          Guten Morgen zusammen,
          Grundsteuer Bayern.
          Ein nicht ausgebauter Dachboden, wie muss dieser angegeben werden?
          Vielen dank
          Guten Morgen,
          darf ich mich mit der Frage hier einklinken, ob ein - damals im Zuge einer Fördermaßnahme gedämmter und verkleideter - Dachboden, der über eine nur klapprige Treppenholzleiter erreichbar ist als "Wohnraum" gilt, wenn dort ein Schrank und eine Truhe stehen? Der Sparkassen-Gutachter erklärte damals, dass nach Verordnungen der Raum NICHT als Wohnraum gewertet werden können, weil die Aufstiegshöhe zu gering sein. (Die Grundsteuer ist schon raus, ich hätte früher fragen sollen. Ich möchte nachhorschen, ob ich einen Fehler gemacht habe, den Raum anzugeben.)
          Danke schon mal.
          Viele Grüße,
          Monika, NRW

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            #6
            Nach deiner Beschreibung dürfte es wohl kein Wohnraum sein. Wenn du noch keinen Steuerbescheid hast, kannst du in Mein Elster ein korrigiertes Steuerformular einsenden. Du legst ein neues Formular an, übernimmst die Daten aus der versendeten Erklärung, korrigierst die Angaben und versendest das neue Formular.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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