Hallo Zusammen,
ich habe eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage in Bayern. Ich habe bereits alles soweit in der Grundsteuer erfasst. Nun hänge ich bei Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken. Hier gebe ich die Wohnung und die Tiefgarage jeweils extra an, weil beide ein extra Blatt in der Grundbuch haben. Soweit bin ich schon gekommen :-) Jetzt bin ich bei der Angabe zu Gebäuden/Gebäudeteilen. Da es sich nur um einen Tiefgaragenstellplatz handelt, und dieser unter 50 qm ist, muss man ihn nicht erfassen. Versteh ich das richtig? Muss man ihn dann nur hier nicht erfassen, oder auch bei den Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken nicht? Und soll man ihn hier einfach weglassen oder muss man irgendwo eine Steuerbefreiung eingeben?
Danke schon mal vorab für eine hilfreiche Antwort !
Grüße Yvonne
ich habe eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage in Bayern. Ich habe bereits alles soweit in der Grundsteuer erfasst. Nun hänge ich bei Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken. Hier gebe ich die Wohnung und die Tiefgarage jeweils extra an, weil beide ein extra Blatt in der Grundbuch haben. Soweit bin ich schon gekommen :-) Jetzt bin ich bei der Angabe zu Gebäuden/Gebäudeteilen. Da es sich nur um einen Tiefgaragenstellplatz handelt, und dieser unter 50 qm ist, muss man ihn nicht erfassen. Versteh ich das richtig? Muss man ihn dann nur hier nicht erfassen, oder auch bei den Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken nicht? Und soll man ihn hier einfach weglassen oder muss man irgendwo eine Steuerbefreiung eingeben?
Danke schon mal vorab für eine hilfreiche Antwort !
Grüße Yvonne
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