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Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz (Bayern)

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    Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz (Bayern)

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage in Bayern. Ich habe bereits alles soweit in der Grundsteuer erfasst. Nun hänge ich bei Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken. Hier gebe ich die Wohnung und die Tiefgarage jeweils extra an, weil beide ein extra Blatt in der Grundbuch haben. Soweit bin ich schon gekommen :-) Jetzt bin ich bei der Angabe zu Gebäuden/Gebäudeteilen. Da es sich nur um einen Tiefgaragenstellplatz handelt, und dieser unter 50 qm ist, muss man ihn nicht erfassen. Versteh ich das richtig? Muss man ihn dann nur hier nicht erfassen, oder auch bei den Angaben zu Gemarkungen und Flurstücken nicht? Und soll man ihn hier einfach weglassen oder muss man irgendwo eine Steuerbefreiung eingeben?
    Danke schon mal vorab für eine hilfreiche Antwort !
    Grüße Yvonne

    #2
    Da es sich nur um einen Tiefgaragenstellplatz handelt, und dieser unter 50 qm ist, muss man ihn nicht erfassen. Versteh ich das richtig?
    Nein, du musst ihn mit 0 m² Nutzfläche erfassen. Den damit verbundenen Miteigentumsanteil am Flurstück muss man immer erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super. Danke vielmals.

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        #4
        Charlie24, vielen Dank für die fleißigen und schnellen Antworten. Um hier nochmal sicher zu gehen, mit "Nutzfläche" meinst du die unter Zeile 4 abgefragte "Fläche" (siehe Screenshot)?
        TG.png

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          #5
          Um hier nochmal sicher zu gehen, mit "Nutzfläche" meinst du die unter Zeile 4 abgefragte "Fläche" (siehe Screenshot)?
          Nein, ich meinte die Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen in Zeile 20 ff der Anlage Grundstück.

          In Zeile 4 musst du die Fläche des Flurstücks eintragen, an der der Miteigentumsanteil von 1,5/1000 besteht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die schnelle Antwort.

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