Wirtschaftlich genutztes Grundstück mit 2 privaten Häusern 3 Aktenzeichen Aufteilung des Grundstücks
Hallo zusammen,
Ich mache die Grundsteuererklärung für einen landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen. Auf dem Grundstück stehen zwei private Häuser und es gibt für alles nur einen Eigentümer. Es gibt für den wirtschaftlichen Teil und für jedes Haus ein extra Aktenzeichen. Die Grundsteuer für den Betrieb habe ich soweit fertig, aber noch nicht versendet. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist die Fläche der Gärten und der privaten Häuser vom Wirtschaftsteil abzuziehen. Und hier kommt meine Frage:
Über das Elsterprogramm wird die Summer der Grund und Bodenfläche abgefragt. Hier wird extra darauf hingewiesen, die Gesamte amtliche Fläche anzugeben. Da es sich ja für alle drei Grundsteuererklärungen immer um ein und das selbe Grundstück handelt, gebe ich also 3 x die Gesamte Fläche an?
Ebenso macht mir der folgende Satz Probleme: Summe der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Feststellung wird durch das Finanzamt nur der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil berücksichtigt.) Dies Steht bei Zeile 6a der Anlage.
In Zeile 7 steht: Gesamtsumme der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Feststellung wird durch das Finanzamt nur der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" berücksichtigt.
Müsste ich also in Zeile 6a bei Haus 1 und Haus 2 die gesamte Grundstücksfläche für das Flurstück angeben? In Zeile 7 dann auch?
Unter: Zusätzliche Angabe bei einer Fläche des Grund und Bodens von mehr als 10.000 m² - gibt es die Zeile 19 in der es heißt => Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens in m², die bebaut oder befestigt ist.
Vom Verständnis her würde ich nun hier die Quadratmeterzahl des gesamten Grundstücks abzüglich beider Häuser und der Fläche der privaten Gärten abziehen.
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich geschrieben. Hat zufällig jemanden eine ähnliche Situation und hat einen Rat?
Gruß Fred
Hallo zusammen,
Ich mache die Grundsteuererklärung für einen landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen. Auf dem Grundstück stehen zwei private Häuser und es gibt für alles nur einen Eigentümer. Es gibt für den wirtschaftlichen Teil und für jedes Haus ein extra Aktenzeichen. Die Grundsteuer für den Betrieb habe ich soweit fertig, aber noch nicht versendet. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt ist die Fläche der Gärten und der privaten Häuser vom Wirtschaftsteil abzuziehen. Und hier kommt meine Frage:
Über das Elsterprogramm wird die Summer der Grund und Bodenfläche abgefragt. Hier wird extra darauf hingewiesen, die Gesamte amtliche Fläche anzugeben. Da es sich ja für alle drei Grundsteuererklärungen immer um ein und das selbe Grundstück handelt, gebe ich also 3 x die Gesamte Fläche an?
Ebenso macht mir der folgende Satz Probleme: Summe der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Feststellung wird durch das Finanzamt nur der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil berücksichtigt.) Dies Steht bei Zeile 6a der Anlage.
In Zeile 7 steht: Gesamtsumme der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Feststellung wird durch das Finanzamt nur der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" berücksichtigt.
Müsste ich also in Zeile 6a bei Haus 1 und Haus 2 die gesamte Grundstücksfläche für das Flurstück angeben? In Zeile 7 dann auch?
Unter: Zusätzliche Angabe bei einer Fläche des Grund und Bodens von mehr als 10.000 m² - gibt es die Zeile 19 in der es heißt => Fläche des gesamten zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils des Grund und Bodens in m², die bebaut oder befestigt ist.
Vom Verständnis her würde ich nun hier die Quadratmeterzahl des gesamten Grundstücks abzüglich beider Häuser und der Fläche der privaten Gärten abziehen.
Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich geschrieben. Hat zufällig jemanden eine ähnliche Situation und hat einen Rat?
Gruß Fred
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