Hallo zusammen,
ich versuche gerade das Formular für die Grundsteuer für NRW auszufüllen.
Uns gehören 1/3 Miteigentumsanteil an einer Fläche von 794m², was ~265m² entspricht. (Im Detail. Zwei Flurstücke mit je 775m² und 19m²)
Diese 1/3 habe ich in in „GW1 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens“ angegeben.
Allerdings besitzen wir Sondereigentum mit einem ein Sondernutzungsrecht über 339m².
Diese 339m² habe ich in „GW2 4 - Angaben zum Grund und Boden“ angegeben.
Diese unterschiedlichen Angaben führen in Elster zu einer Fehlermeldung, so dass ich mich für eines entscheiden muss.
Was gibt man einheitlich korrekterweise an?
Die Angaben aus dem Sondernutzungsrecht (339m²) oder die 1/3 Miteigentumsanteil (265m²) die uns am Grundstück gehören?
Ich hatte bei der Hotline der Finanzverwaltung angerufen, dort sagte man mir dass man die 1/3 angeben soll, allerdings bin ich mir unsicher ob mich die Person dort richtig verstanden hat. Vom Gefühl her halte ich die 339m² aus de Sondernutzungsrecht für „gerechter“, da wir diesen größeren Teil nutzen, da dies durch unser Haus und Garten belegt ist.
Vielen Dank!
ich versuche gerade das Formular für die Grundsteuer für NRW auszufüllen.
Uns gehören 1/3 Miteigentumsanteil an einer Fläche von 794m², was ~265m² entspricht. (Im Detail. Zwei Flurstücke mit je 775m² und 19m²)
Diese 1/3 habe ich in in „GW1 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens“ angegeben.
Allerdings besitzen wir Sondereigentum mit einem ein Sondernutzungsrecht über 339m².
Diese 339m² habe ich in „GW2 4 - Angaben zum Grund und Boden“ angegeben.
Diese unterschiedlichen Angaben führen in Elster zu einer Fehlermeldung, so dass ich mich für eines entscheiden muss.
Was gibt man einheitlich korrekterweise an?
Die Angaben aus dem Sondernutzungsrecht (339m²) oder die 1/3 Miteigentumsanteil (265m²) die uns am Grundstück gehören?
Ich hatte bei der Hotline der Finanzverwaltung angerufen, dort sagte man mir dass man die 1/3 angeben soll, allerdings bin ich mir unsicher ob mich die Person dort richtig verstanden hat. Vom Gefühl her halte ich die 339m² aus de Sondernutzungsrecht für „gerechter“, da wir diesen größeren Teil nutzen, da dies durch unser Haus und Garten belegt ist.
Vielen Dank!
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