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Wohnungen unbewohnbar

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    Wohnungen unbewohnbar

    Hallo,
    ich habe ein gemischt genutztes Grundstück (gem.Bescheid) mit einem Ladenlokal im EG und 4 Wohnungen, die aber allesamt renoviert werden und nicht bewohnbar sind. Es fehlt z.B. eine Heizung und Sanitäranlagen. Die Renovierung wird in den nächsten Jahren stattfinden. Wie gebe ich dies ein? Hat dies auch Auswirkungen auf die Grundstücksart?

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sorry, NRW

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        #4
        Behebbare Baumängel, Bauschäden, aufgestauter Reparaturbedarf aufgrund von unterlassenen
        Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten wirken sich regelmäßig nur vorübergehend auf Art- und

        Umfang der Gebäudenutzung aus und betreffen nicht unmittelbar die Konstruktion des Gebäu-
        des. Sie führen deshalb in der Regel nicht dazu, dass auf dem Grundstück kein auf Dauer be-
        nutzbarer Raum vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 II R 14/01, BStBl II S. 906). Befinden

        sich auf dem Grundstück Gebäude, die auf Grund von Umbauarbeiten vorübergehend nicht be-
        nutzbar sind, stellt das Grundstück ebenfalls ein bebautes Grundstück dar.

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          #5
          Vielen Dank

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