Hallo liebe Mitglieder,
im Besitz befindet sich eine Eigentumswohnung in einem Flurstück und ein Tiefgaragenstellplatz in einem anderen Flurstück (gleiche Bodenrichtwerte).
Beide Flurstücke sind in einem Brief unter einem Aktenzeichen geführt und stellen eine wirtschaftliche Einheit dar.
Auf Basis der jeweiligen Anteile am Flurstück komme ich auf eine Anteilsfläche von ~ 55 m² für die Wohnung und 1 mm² für die TG (~0,4 m², allerdings muss mindestens 1 mm² eingetragen werden).
Zusammen liegt die Summe bei 56 m² (Fläche des Grundstücks) und bei der Prüfung werden keine Fehler angegeben, soweit so gut denke ich mir.
Allerdings verwirrt mich ein zweiter Brief mit einem anderen Aktenzeichen, welcher nur ein Flurstück führt, und zwar erneut meine Tiefgarage.
Liegt hier ein Fehler vor, wo ich praktisch zweimal für die Tiefgarage bezahlen würde, oder hat das Finanzamt das schon richtig eingeordnet und das ergibt irgendwie Sinn?
Vielen Dank für eure Zeit!
im Besitz befindet sich eine Eigentumswohnung in einem Flurstück und ein Tiefgaragenstellplatz in einem anderen Flurstück (gleiche Bodenrichtwerte).
Beide Flurstücke sind in einem Brief unter einem Aktenzeichen geführt und stellen eine wirtschaftliche Einheit dar.
Auf Basis der jeweiligen Anteile am Flurstück komme ich auf eine Anteilsfläche von ~ 55 m² für die Wohnung und 1 mm² für die TG (~0,4 m², allerdings muss mindestens 1 mm² eingetragen werden).
Zusammen liegt die Summe bei 56 m² (Fläche des Grundstücks) und bei der Prüfung werden keine Fehler angegeben, soweit so gut denke ich mir.
Allerdings verwirrt mich ein zweiter Brief mit einem anderen Aktenzeichen, welcher nur ein Flurstück führt, und zwar erneut meine Tiefgarage.
Liegt hier ein Fehler vor, wo ich praktisch zweimal für die Tiefgarage bezahlen würde, oder hat das Finanzamt das schon richtig eingeordnet und das ergibt irgendwie Sinn?
Vielen Dank für eure Zeit!
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