"Eigentümer" bei Eigentumswohnung im Hochhaus

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  • reddmann
    Neuer Benutzer
    • 19.09.2022
    • 5

    #1

    "Eigentümer" bei Eigentumswohnung im Hochhaus

    Moin!

    Ich bin zwar 1 Schenieh :-), aber bevor ich für das ganze Hochhaus Steuern zahlen muss :-), vergewissere ich mich doch besser mal kurz bei den Experten.

    Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus. Im Hauptvordruck habe ich bei Blogs "0 - Alleineigentümer" eingetragen (der HV bezieht sich ja auf die zu besteuernde Wirtschaftseinheit, i.e. nicht das Hochhaus, sondern die Wohnung?!), beim Anteil 1/1 (die Wohnung gehört mir) und bei Flurstück Frage Special die 382/100000 aus dem Grundbuch (der Anteil am Hochhaus, der mir gehört). So korrekt?

    Hauke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Sieht richtig aus. Wenn du das Bundesland genannt hättest, wäre die Antwort vielleicht präziser ausgefallen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • reddmann
      Neuer Benutzer
      • 19.09.2022
      • 5

      #3
      Es gibt auch noch andere Orte als Hamburg? Ich komm so selten raus :-)
      (Und dabei habe ich vorher deine Signatur gelesen...)

      Hauke, manchmal auch doof.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Für Hamburg passt das, selbst berechnen muss man da ja nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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