Hallo, ich habe in den 90er Jahren ein altes Gebäude erworben und grundsaniert. Nun soll ich das Baujahr angeben. Die einzige Angabe die ich dazu habe, stammt aus einer städtebaulichen Stellungnahme der Stadt: "nach dem großen Stadtbrand 1735". Im Jahre 1735 war es aber sicher nicht bezugsfertig. Was soll ich nun angeben? Elster lässt nur eine konkretes Jahreszahl zu.
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - gemischt genutztes Grundstück, Baujahr unbekannt
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Elster lässt nur eine konkretes Jahreszahl zu.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Okay, ich habe es gesehen. Aber ob man da jetzt 1750, 1800 oder 1900 einträgt, ist bewertungsrechtlich unerheblich.
Bedeutsamer ist die nächste Zeile mit der Kernsanierung, falls es eine gab.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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