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Grundsteuer (Hamburg): Tiefgarage

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    Grundsteuer (Hamburg): Tiefgarage

    In Charlies FAQ las ich, daß 50 qm und weniger (?) für Garagen eh wegfallen. Nun werde ich gleich für zwei
    Sachen besteuert, und es existieren auch 2 Steuernummern (obwohl es zusammengehört) und zwei
    Grundbucheinträge, einmal für die Wohnung und einmal für die Tiefgarage. (ca. 1000/1000000 von 400 qm...
    wie gut, daß ich nur ein Fahrrad habe :-) Natürlich ist der Stellplatz etwas größer und die Tiefgarage sowieso,
    und der Grundbucheintrag bezieht sich ja auch auf die Botanik ringsrum um das Reihenhaus. Beide Einträge
    beziehen sich aber auf ein identisches Areal (erkennbar an der gleichen qm-Zahl).

    Wie ist jetzt das korrekte Vorgehen? 2 Anträge ausfüllen (die Daten habe ich ja, außer wieviel qm der
    Stellplatz und die Tiefgarage nun tatsächlich haben) oder nur den einen für die Wohnung?

    Hauke

    #2
    Man muss natürlich auch in Hamburg unterscheiden zwischen dem Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil am Flurstück der Wohnanlage. Für die Nutzfläche des Stellplatzes

    gilt eine Freigrenze von 50 m², den darf man deshalb mit 0 m² erklären. Der rechnerische Miteigentumsanteil am Flurstück

    ist aber immer bewertungsrelevant und muss deshalb in der Anlage Grundstück erfasst werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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