Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer 2 Häuser 1 Grundstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer 2 Häuser 1 Grundstück

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Grundsteuer, folgende Situation:

    Bin Eigentümer eines Grundstückes mit einen Zweifamilienhaus (2 Wohnungen, eine leer, eine meine Eltern) als "Haupthaus".
    Auf demselben Grundstück ist ein weiteres "Nebenhaus", welches früher eine Backstube war und mittlerweile (seit ca. 50 Jahren) aber als unser Wohnhaus genutzt wird. Keine Mietverhältnisse. Gibt jedoch für beide Häuser nur eine Adresse.

    Einheitswertbescheid habe ich nur einen, dort steht was von Anteil 1/1, falls das irgendwie wichtig ist.
    Bundesland Sachsen Anhalt.

    Muss ich denn nun nur eine Grundsteuererklärung machen (und wenn ja, muss ich das zweite Haus irgendwie angeben!?) oder muss ich nun zwei Stück machen und wenn ja, wo/wie vermerke ich das es zwei Häuser auf einen Grundstück sind?


    Danke im Vorraus!
    Zuletzt geändert von Towy; 19.09.2022, 19:47.

    #2
    Das sieht nach Mietwohngrundstück (3 Wohnungen) aus. § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24 klingt für mich nicht so, denn das mit den 80% oder mehr trifft nicht zu.

      Kommentar


        #4
        Wieso denn das, die Wohnnutzung liegt doch bei 100%. Leerstand ist unerheblich.

        Kommentar


          #5
          klingt für mich nicht so, denn das mit den 80% oder mehr trifft nicht zu
          Dass Nutzflächen eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen, davon stand im Eröffnungsbeitrag aber nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Achso, dann hab ich das falsch verstanden.

            Es sind 2 Wohnhäuser - vorne im Haupthaus zwei Wohnungen - und hinten im Nebenhaus eine Wohnung, die auch nur zum Wohnen genutzt werden.
            Hinten am Haus sind noch 3 Ställe die nur zur Lagerung von Fahrrädern, Rasenmäher und co. dienen und teils auch viel leer stehen - spielt das noch eine Rolle?
            Der Rest ist Hof/Garten.
            Zuletzt geändert von Towy; 20.09.2022, 16:29.

            Kommentar


              #7
              Hinten am Haus sind noch 3 Ställe die nur zur Lagerung von Fahrrädern, Rasenmäher und co. dienen und teils auch viel leer stehen - spielt das noch eine Rolle?
              Nein, das sind Abstellräume außerhalb der Wohnungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Danke schon mal für deine Hilfe.

                Also spielt es bei Mietwohngrundstück keine Rolle, das es zwei Häuser auf den Grundstück - ich muss dann lediglich die Wohnfläche aller Wohnungen angeben, richtig?

                Und bei Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner muss ich 1/1 angeben - oder?

                Kommentar


                  #9
                  Also spielt es bei Mietwohngrundstück keine Rolle, das es zwei Häuser auf den Grundstück - ich muss dann lediglich die Wohnfläche aller Wohnungen angeben, richtig?
                  Man muss die Wohnungen klassifizieren sowie die Anzahl und die Wohnfläche angeben

                  Und bei Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner muss ich 1/1 angeben - oder?
                  Richtig !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Okay, danke für deine Antworten, hat mir sehr geholfen!

                    Habe jetzt auch gesehen, das auf den Einheitswertbescheid sogar Mietwohngrundstück drauf steht - wer lesen kann ist echt im Vorteil!

                    Kommentar


                      #11
                      Habe jetzt auch gesehen, das auf den Einheitswertbescheid sogar Mietwohngrundstück drauf steht - wer lesen kann ist echt im Vorteil!
                      Klar, aber viele Leute finden ihre Einheitswertbescheide nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Ich habs zum Glück alles abgeheftet

                        Noch eine Frage zu den Ställen wo wir Fahrräder/Rasenmäher und co. aufbewahren: die muss ich quasi gar nicht angeben, auch nicht als weitere Nutzfläche die keine Wohnfläche ist - oder doch?

                        Kommentar


                          #13
                          ... die muss ich quasi gar nicht angeben, auch nicht als weitere Nutzfläche die keine Wohnfläche ist - oder doch?
                          Mit Nutzflächen sind betrieblich genutzte Flächen gemeint. Eure privat genutzten Nutzflächen fallen unter Zubehörräume

                          Auf der Teilseite 4 der Seite 5 der Anlage Grundstück wirst du in der Hilfe den nachstehenden Text finden:

                          Nutzfläche

                          Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen (z. B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z. B. Vereinsräume)
                          dienen und keine Wohnflächen sind.

                          Zubehörräume
                          Die Grundflächen von Zubehörräumen, die zu einer Wohnung gehören, sind nicht einzutragen. Zubehörräume sind unter anderem:
                          • Kellerräume,
                          • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
                          • Waschküchen und Trockenräume,
                          • Bodenräume und
                          • Heizungsräume.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Okay, danke nochmal für deine ganze Hilfe

                            Kommentar


                              #15
                              Ich schreibe in diesem Threat weiter, da unsere Situation ähnlich ist. Grundsteuer Bayern.

                              [QUOTE=Charlie24;n402380]
                              Man muss die Wohnungen klassifizieren sowie die Anzahl und die Wohnfläche angeben

                              "klassifizieren" und "Anzahl ... angeben" gilt nicht für Bayern, richtig?

                              Folgende Situation: auf dem Grundstück stehen zwei Wohnhäuser, Baujahr 1940er und 1972, mit je zwei Wohnungen. Die Häuser haben zwei Hausnummern, teilen sich aber Eingang, Treppenaufgang und zB Heizanlage.

                              Ich habe die beiden Häuser aus Gewohnheit getrennt gelistet mit ihren jeweiligen Wohnflächen. Ist das richtig/ falsch/ ok?


                              Kommentar

                              Lädt...
                              X