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Grundsteuer - Baden Württemberg, Zweifamilienhaus

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    Grundsteuer - Baden Württemberg, Zweifamilienhaus

    Hallo zusammen,

    und wieder kommt eine Frage zur Grundsteuer.

    Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus auf einem Grundstück. Das Grundstück sowie Zweifamilienhaus gehört mir.

    Ich habe für beide Wohnungen jeweils ein Schreiben zur Grundsteuerreform erhalten mit einem separaten Aktenzeichen.

    Für beide Wohungen gibt es eine separate Grundbuchnummer.

    Gebe ich bei beiden Aktenzeichen die gesamte grundstücksfläche an ?

    Bezahle ich dann 2x Grundsteuer ?


    #2
    Offenbar handelt es sich um 2 Eigentumswohnungen. Da muss es einen Teilungsplan geben, der die Anteile für Zeile 11 von GW1 enthält.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Im Grundbuch für die Wohnung 1 ist im Grundbuch folgendes aufgeführt:

      248/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
      Flurstück 1456/4 mit 806m² (Grundstück gehört mir)
      Flurstück 1456/4 mit 652m² (Grundstück gehört mir nicht)

      Heißt es jetzt, dass ich an Flur 1456/4: 248/1000 Miteigentumsanteil und an Flurstück 1456/4 ebenfalls 248/1000 Miteigentumsanteil habe ?

      Ist das korrekt ?

      Vielen Dank vorab.

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        #4
        Heißt es jetzt, dass ich an Flur 1456/4: 248/1000 Miteigentumsanteil und an Flurstück 1456/4 ebenfalls 248/1000 Miteigentumsanteil habe ?
        Offenbar hast du bzw. hat dein Wohnungseigentum an beiden Flurstücken Miteigentumsanteile.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das heißt unter Hauptvordruck GW1 --> 3- Gemarkung und Flurstücke in Zeile 1 trage ich die komplette Fläche von meinem Grundstück ein. Sowie ein zweiter Eintrag mit der Gesamtfläche des Grundstückes welches mir nicht gehört ?
          Und unter Zeile 11 meine Miteigentumsanteile je Flur ?

          Unter GW2 ---> Angaben zum Grundstück ---> Zeile 3: Hier trage ich von beiden Fluren den Anteil ein ?

          Besten Dank vorab.

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            #6
            Das heißt unter Hauptvordruck GW1 --> 3- Gemarkung und Flurstücke in Zeile 1 trage ich die komplette Fläche von meinem Grundstück ein.
            Du trägst beide Flurstücke mit der Gesamtfläche ein. Rechtlich gehören dir von beiden Flurstücken jeweils 248/1000.

            Für die Zeile 3 von GW2 kommen da ohnehin insgesamt nur 361,58 m² zusammen, abgerundet sind das 361 m².

            Meiner Meinung nach muss es auf den beiden Flurstücken insgesamt 4 ETW geben, anders sind MEA von rund 250 nicht erklärbar.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Auf meinem Grundstück mit dem Zweifamilienhaus sind es nur die 2 Wohnungen, mehr nicht. Auf dem anderen grundstück befindet sich eine Halle, die mir sowieso das Grundstück nicht gehört.

              Ich hoffe ich bekomme das jetzt hin...

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                #8
                Auf dem anderen grundstück befindet sich eine Halle,
                Dann hat die einen höheren Miteigentumsanteil, dann ist es wieder plausibel.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das gehört mir aber nicht, deshalb kann ich da nichts abgeben.

                  Vielen Dank. Ich hoffe das bekomme ich jetzt hin.

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                    #10
                    Das gehört mir aber nicht, deshalb kann ich da nichts abgeben.
                    Dieses Teileigentum soll ja auch der Eigentümer der Halle erklären. Rechtlich bist du aber an dem Flurstück beteiligt, das ist nun mal so.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Das habe ich jetzt verstanden, Dank dir.

                      Was ich nicht verstanden habe, ist dies, was mein Grundstück betrifft.

                      Ich muss doch sowieso für das ganze Grundstück die Grundsteuer zahlen. Woher weiß das FA, dass
                      a) ich für das ganze Grundstück, welches mir gehört Grundsteuer bezahle
                      b) und ich nochmals für die zwei Wohungen Grundsteuer bezahle ?

                      Bezahle ich da nicht teilweise doppelt ?

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                        #12
                        Wenn beide Eigentumswohnungen in dem Haus dir gehören, musst du ja für beide auch Erklärungen einreichen.

                        Das hast du ja auch geschrieben:

                        Ich habe für beide Wohnungen jeweils ein Schreiben zur Grundsteuerreform erhalten mit einem separaten Aktenzeichen.
                        Nach der hier durchgespielten Erklärung zahlst du nur für 361 m² Grundsteuer
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Aber das Grundstück ist doch gößer ?

                          Wenn ich in BW ein Einfamielienhaus habe, zahle ich doch auch für das ganze Grundstück oder sehe ich das falsch ?

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                            #14
                            Aber das Grundstück ist doch gößer ?
                            Ja sicher, aber deine 2. Eigentumswohnung hat doch ebenfalls Miteigentumsanteile an den Flurstücken.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Da gebe ich dir vollkommen recht.

                              Wenn ich aber die Miteigentumsanteile beider Wohungen zusammen rechne, komme ich nicht auf die gesamte Grundstücksfläche.

                              Wo ist mein Denkfehler ?

                              Weil wenn es nur nach den zwei Wohnugen geht, zahle ich ja weniger, als eine Person mit einem Einfamilienhaus, der für das ganze Grundstück Steuern zahlt.

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