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Ertragswert / Sachwert Einzelgarage auf dem Garagenhof Bremen

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    Ertragswert / Sachwert Einzelgarage auf dem Garagenhof Bremen

    Hallo zusammen,
    da ich leider im Rahmen meiner Grundsteuererklärung immer wieder den Fehler "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht." erhalte, habe ich wohlmöglich die erforderlichen Angaben zu der Garage falsch ausgefüllt.

    Meine Frau und ich sind gemeinsam Eigentümer zu jeweils 50% eines Reihenhauses in Bremen.
    Zu der Gebäudefläche und einer Hoffläche gehört uns zudem 1/13 Anteil an dem "Hofraum", bzw. Garagenhof, wo sich auch unsere Garage befindet.
    Aus meinem Umfeld ist mir immer wieder gesagt worden, dass man unbedingt darauf achten muss, die Garage mit entsprechend anzugeben, da diese Angabe in Bremen wohl verpflichtend sei.

    Unter Anlage GW2 habe ich entsprechend bei Punkt 5.2 unter "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" bei 5.2 entsprechend einen Garagen/Tiefgaragenplatz vermerkt.

    Wenn ich nun bei Punkt 6 " 6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert" ankomme, so habe ich die Erläuterung hinter dem Fragezeichen, bezüglich der Garagenplätze :
    "Beispiele für Nichtwohngrundstücke zum Sachwert sind: Einzelgaragen, Mehrfachgaragen" so aufgefasst, als müsste ich hier erneut die Garage erläutern.
    Hier handelt es sich jedoch lt. Elster um eine doppelte Eingabe. Ich muss gestehen, dass für mich die Bezeichnung Nichtwohngrundstücken zum Sachwert sehr verwirrend ist. Ich wohne nicht in der Garage, daher würde ich diese auch unter diesem Punkt aufführen.

    Könnt ihr mir hier ggf. Hilfestellung leisten?

    VG & lieben Dank vorab !!

    #2
    Zum Sachwert dürfen keine Angaben gemacht werden. Die Angabe des Stellplatzes unter 5.2 ist ausreichend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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