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Nummer Grundbuchblatt / Anteil an wirtschaftlicher Einheit / Angaben zu Gebäuden

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    Nummer Grundbuchblatt / Anteil an wirtschaftlicher Einheit / Angaben zu Gebäuden

    Hallo zusammen!

    Meine Frau und ich sind gemeinsam Eigentümer eines Reihenhaus in Bayern mit dazu gehörender Garage. Die Garage befindet sich allerdings auf einem anderen Flurstück ganz in der Nähe des Hauses. Der Flurstückzähler beider Flurstücke ist identisch, der Nenner ist unterschiedlich.

    1) Leider konnte ich aus meinen Unterlagen die Nummer(n) des Grundbuchblattes der beiden Flurstücke nicht eindeutig herausfinden. In einem YouTube-Video des Bayerischen Landesamtes für Steuern, eine Art Ausfüllanleitung mit dem Titel Bayerische Grundsteuer – Einfamilienhaus (Elster-Version), heißt es allerdings, dass man das Feld auch freilassen kann, falls man die Nummer nicht parat hat (vgl. 10:40-10:55 min.).
    Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht, ob es wirklich möglich ist, diese Angabe problemlos wegzulassen?

    2) Wie viele andere Foristen vor mir, habe auch ich Verständnisprobleme mit dem Punkt „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“. Die wenigen Beispiele mit Erläuterung dazu erschließen sich mir zwar größtenteils, sie scheinen allerdings nicht ganz auf unsere Situation zuzutreffen.
    Muss ich in unserem Fall (zwei verschiedene, aber zusammengehörende Flurstücke) genau wie bei einem Einfamilienhaus (auf nur einem Flurstück) bei Zähler 1,00000 und bei Nenner 1 eintragen und das Ganze dann bei dem zweiten Flurstück mit der Garage ebenso handhaben oder ist hier anders vorzugehen?

    3) Noch zwei Fragen zum Abschnitt „Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen“:

    a) Muss ich auch für ein (nur von unserer Familie bewohnten) Reihenhaus die Bezeichnung „Einfamilienhaus“ eingeben?

    b) Unsere Garage hat eine Nutzfläche von weniger als 20 Quadratmeter und steht auf dem 35 Quadratmeter großen zweiten Flurstück (s.o.). Wenn ich die Ausfüllen-Anleitung richtig verstehe, dann müsste ich aufgrund des Freibetrags von 50 Quadratmetern für Garagen bei Nutzfläche den Wert „0“ eingeben – stimmt das so?

    Herzlichen Dank im Voraus an alle, die sich die Mühe machen, uns zu helfen!

    Viele Grüße
    woswoaßdenni


    #2
    1. Grundbuchblatt kannst du weglassen, kein Problem
    2. Bei der Garage kommt es drauf an, ob hier mehrere Eigentümer auf dem Flurstück sind (Garagenhof). Du musst nur deinen Anteil am Flurstück angeben xx / xxx (lt. Grundbuch). Kannst du auch über den Bayern-Atlas Grundsteuer herausfinden.
    3a. Wenn das ein Einfam.haus ist, gibst du das so an. Welche Bauweise ist egal.
    3b. Garage unter 50 m² werden mit Nutzfläche 0 m² erklärt, völlig richtig.

    Kommentar


      #3
      (lt. Grundbuch). Du musst nur deinen Anteil am Flurstück angeben xx / xxx Kannst du auch über den Bayern-Atlas Grundsteuer herausfinden.
      Das glaube ich jetzt nicht. Die Vermessungsverwaltung hat keinen Zugriff auf die Grundbucheintragungen für Wohnungs- und Teileigentum,

      die Miteigentumsanteile stehen nur in den eigenen Unterlagen (Notarvertrag oder Grundbuchauszug)
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Merci vielmals für die bisherigen Antworten!

        Ich denke, Charlie24 hat mit seinem Einwand recht. Der Bayern-Atlas Grundsteuer gibt darüber keine Auskunft (Datenschutz?).

        Leider ist Frage 2) (s.o.) für mich noch immer nicht ausreichend beantwortet:

        Radix61 verweist auf die Situation bei einem Garagenhof. Es handelt sich zwar in unserem Fall um eine Art Garagenhof, allerdings ist jedem Eigentümer eines Reihenhauses in unserer Wohnanlage ein eigenes kleines Flurstück zugewiesen, auf dem seine Garage steht. Ich habe in meiner Einleitung bereits darauf hingewiesen, dass sowohl Wohnhaus als auch Garage und die beiden Flurstücke, auf denen sich die Gebäude befinden, meiner Frau und mir gemeinsam gehören. Vielleicht hilft auch die Tatsache, dass beide Flurstücke im Grundbuch dieselbe Zählernummmer, aber eine unterschiedliche Nennernummer haben, denjenigen, die sich in der Materie auskennen, weiter.

        Falls ich keine weiteren Auskünfte von euch erhalte, werde ich bei dem Flurstück mit der Garage einfach genauso verfahren wie bei dem Flurstück mit dem Haus, d.h. ich werde bei den Angaben für „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“ jeweils 1,00000 / 1 eintragen. So hatte ich auch die Ausführungen von Radix61 dazu verstanden.

        Trotzdem wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand nochmal kurz Bestätigung oder - falls nötig - Widerspruch (mit entsprechenden Korrekturhinweisen) zu diesem Vorgehen zukommen lassen könnte.

        Freundliche Grüße
        woswoaßdenni

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          #5
          Wenn jede Garage ein eigenen Flurstück hat, dann stimmt für dieses Flurstück der Anteil 1 und 1, die Nachkommastellen (0-Werte)

          beim Zähler müssen im Übrigen nicht eingetragen werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vielen herzlichen Dank, Charlie24! Die Fragen sind damit alle geklärt. Hoffentlich stoße ich beim Ausfüllen nicht noch auf weitere Probleme!

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