Hallo zusammen!
Meine Frau und ich sind gemeinsam Eigentümer eines Reihenhaus in Bayern mit dazu gehörender Garage. Die Garage befindet sich allerdings auf einem anderen Flurstück ganz in der Nähe des Hauses. Der Flurstückzähler beider Flurstücke ist identisch, der Nenner ist unterschiedlich.
1) Leider konnte ich aus meinen Unterlagen die Nummer(n) des Grundbuchblattes der beiden Flurstücke nicht eindeutig herausfinden. In einem YouTube-Video des Bayerischen Landesamtes für Steuern, eine Art Ausfüllanleitung mit dem Titel Bayerische Grundsteuer – Einfamilienhaus (Elster-Version), heißt es allerdings, dass man das Feld auch freilassen kann, falls man die Nummer nicht parat hat (vgl. 10:40-10:55 min.).
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht, ob es wirklich möglich ist, diese Angabe problemlos wegzulassen?
2) Wie viele andere Foristen vor mir, habe auch ich Verständnisprobleme mit dem Punkt „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“. Die wenigen Beispiele mit Erläuterung dazu erschließen sich mir zwar größtenteils, sie scheinen allerdings nicht ganz auf unsere Situation zuzutreffen.
Muss ich in unserem Fall (zwei verschiedene, aber zusammengehörende Flurstücke) genau wie bei einem Einfamilienhaus (auf nur einem Flurstück) bei Zähler 1,00000 und bei Nenner 1 eintragen und das Ganze dann bei dem zweiten Flurstück mit der Garage ebenso handhaben oder ist hier anders vorzugehen?
3) Noch zwei Fragen zum Abschnitt „Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen“:
a) Muss ich auch für ein (nur von unserer Familie bewohnten) Reihenhaus die Bezeichnung „Einfamilienhaus“ eingeben?
b) Unsere Garage hat eine Nutzfläche von weniger als 20 Quadratmeter und steht auf dem 35 Quadratmeter großen zweiten Flurstück (s.o.). Wenn ich die Ausfüllen-Anleitung richtig verstehe, dann müsste ich aufgrund des Freibetrags von 50 Quadratmetern für Garagen bei Nutzfläche den Wert „0“ eingeben – stimmt das so?
Herzlichen Dank im Voraus an alle, die sich die Mühe machen, uns zu helfen!
Viele Grüße
woswoaßdenni
Meine Frau und ich sind gemeinsam Eigentümer eines Reihenhaus in Bayern mit dazu gehörender Garage. Die Garage befindet sich allerdings auf einem anderen Flurstück ganz in der Nähe des Hauses. Der Flurstückzähler beider Flurstücke ist identisch, der Nenner ist unterschiedlich.
1) Leider konnte ich aus meinen Unterlagen die Nummer(n) des Grundbuchblattes der beiden Flurstücke nicht eindeutig herausfinden. In einem YouTube-Video des Bayerischen Landesamtes für Steuern, eine Art Ausfüllanleitung mit dem Titel Bayerische Grundsteuer – Einfamilienhaus (Elster-Version), heißt es allerdings, dass man das Feld auch freilassen kann, falls man die Nummer nicht parat hat (vgl. 10:40-10:55 min.).
Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht, ob es wirklich möglich ist, diese Angabe problemlos wegzulassen?
2) Wie viele andere Foristen vor mir, habe auch ich Verständnisprobleme mit dem Punkt „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“. Die wenigen Beispiele mit Erläuterung dazu erschließen sich mir zwar größtenteils, sie scheinen allerdings nicht ganz auf unsere Situation zuzutreffen.
Muss ich in unserem Fall (zwei verschiedene, aber zusammengehörende Flurstücke) genau wie bei einem Einfamilienhaus (auf nur einem Flurstück) bei Zähler 1,00000 und bei Nenner 1 eintragen und das Ganze dann bei dem zweiten Flurstück mit der Garage ebenso handhaben oder ist hier anders vorzugehen?
3) Noch zwei Fragen zum Abschnitt „Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen“:
a) Muss ich auch für ein (nur von unserer Familie bewohnten) Reihenhaus die Bezeichnung „Einfamilienhaus“ eingeben?
b) Unsere Garage hat eine Nutzfläche von weniger als 20 Quadratmeter und steht auf dem 35 Quadratmeter großen zweiten Flurstück (s.o.). Wenn ich die Ausfüllen-Anleitung richtig verstehe, dann müsste ich aufgrund des Freibetrags von 50 Quadratmetern für Garagen bei Nutzfläche den Wert „0“ eingeben – stimmt das so?
Herzlichen Dank im Voraus an alle, die sich die Mühe machen, uns zu helfen!
Viele Grüße
woswoaßdenni
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