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Ganz schön happig! Neubewertung der Grundsteuer (Baden-Württemberg) in Stuttgart-West

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    Ganz schön happig! Neubewertung der Grundsteuer (Baden-Württemberg) in Stuttgart-West

    Hallo zusammen,

    wenn sich der Grundsteuerrechner nicht verkalkuliert hat, dann komme ich bei der zukünftigen Grundsteuer für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in S-West (Baujahr vor 1900) bei einem Bodenrichtwert von 3950 Euro/qm bei einem Anteil von etwas mehr als 1/5 der Fläche von 230qm auf eine Grundsteuer von ca. 900 Euro, was grob einer fast Verzehnfachung der bisherigen Grundsteuer entspräche.

    (bei Steuermesszahl: 0,091 Promille, Hebesatz 520%)

    Ist da irgendwo ein Rechenfehler? Denke (leider) nicht. Vielleicht war es bisher einfach unschlagbar billig und unfair gegenüber anderen Gebäuden kalkuliert ...

    Schönen Abend

    #2
    Die Städte mit den hohen Bodenpreisen sind nicht gehindert, die Hebesätze ab 2025 so abzusenken, dass das Grundsteueraufkommen

    im bisherigen Rahmen bleibt. Einen Inflationsausgleich werden die sich sicher gönnen, aber eigentlich soll kein Geschäft gemacht werden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mmh, wie kommst du auf einen Steuermessbetrag in Höhe von 0,091%? Meines Wissens soll der neue Steuermessbetrag (ohne Ermäßigung) bei 0,031% liegen. Nur ein Tipp-Fehler von dir?
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Hallo HundKatzeMaus!

        Leider hast Du nicht ganz Recht - ich lebe in Baden-Württemberg un daher denke ich, dass meine Rechnung stimmt (hatte mich nur oben in der Kommastelle vertan ...)
        Deine Zahl gilt in BW nicht.
        0,91 Promille bzw. 0,091 Prozent ist tatsächlich der ermäßigte Satz in BW für überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

        Schau mal hier:

        https://grundsteuer.de/bundesland/baden-wuerttemberg

        Für Baden-Württemberg gilt:

        "
        Die Art der Bebauung spielt für die Bewertung grundsätzlich keine Rolle.

        Der aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermittelte Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese liegt grundsätzlich bei 1,3 ‰. Als Ergebnis erhält man den Steuermessbetrag, der noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
        Ausnahme:

        Wird ein Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt, sieht das Landesgrundsteuergesetz einen Bewertungsabschlag vor. Die Steuermesszahl von 1,3 ‰ reduziert sich in diesem Fall um 30 % auf 0,91 ‰ (§ 40 Abs. 2 und 3 LGrStG).
        "
        und

        "Die Steuermesszahl des Bundesmodells fällt mit 0,31 ‰ (Wohnimmobilien) bzw. 0,34 ‰ (andere Immobilien) deutlich geringer aus als die Steuermesszahl in Baden-Württemberg (0,91 ‰ bzw. 1,3 ‰). Insbesondere für sozialen Wohnbau sehen allerdings beide Modelle Abschläge vor."


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