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Frage Grundsteuererklärung Bodenrichtwert Wiese / Bauland

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    Frage Grundsteuererklärung Bodenrichtwert Wiese / Bauland

    Hallo,

    das betreffende Grundstück hat gemäß Grundbuch knapp 800m² (1 Flurstück). 2/3 davon sind Bauland, auf denen auch ein Einfamilienhaus steht. 1/3 sind aber nur Wiese, auf dieser Fläche darf nicht gebaut werden.

    Muss ich die gesamte Fläche von 800m² mit dem ermittelten Bodenrichtwert von 320€ in der Grundsteuererklärung erfassen?

    Jemand hat mir erzählt, dass die Wiese anders zu bewerten ist, weil dieses Land als nicht bebaut zählt. Stimmt das? Kann man Unterscheidungen innerhalb eines Grundstückes/Flurstückes machen?

    Vielen Dank!

    #2
    Wird ein Bauplatz verkauft, wird ein Quadratmeter Preis festgelegt, sagen wir mal 400 €. Habe noch nie in einem Kaufvertrag gelesen, dass für den hinteren Teil des Grundstücks ein niedriger Preis angesetzt wird. Und genauso macht es die Bewertungsstelle. Im Elster Program steht: Es sind keine Anpassungen vorzunehmen.

    Wenn eine Tiefe von über 40 Meter vorlag, gab es eine Aufteilung in Vorderland und Hinterland. Im neuen Bewertungsgesetz ist das nicht mehr vorgesehen.

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      #3
      Es gibt doch auch die BodenrichtwertKarte, www.boris.de zB. Bei uns in Rh-Pf über die Website der Kreisverwaltung einsehbar. Was zeigt sie?

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        #4
        Den Bodenwert hat er ja: 320 €. Er möchte die 320 € aufteilen, was meiner Meinung nach nicht geht.
        Zuletzt geändert von Laie123; 20.09.2022, 12:17.

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          #5
          Wenn die Karte zeigt, das komplette Grundstück hat den Bodenrichtwert 320€/m2 , dann ist Ende im Gelände. Nutzungsarten-Aufteilungen und Bodenrichtwertflächenabgrenzung dienen jeweiligen (anderen) Zwecken.

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