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Grundsteuer Kiesgrube

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    Grundsteuer Kiesgrube

    Hallo zusammen,
    ich benötige einmal Hilfe bei der Grundsteuererkläreung für meine Kiesgrube/Deponie.
    Die Grube ist aktuell noch offen und wird ausgekiest, wenn dies vollendet ist wird sie wieder zu landwirtschaftlicher Fläche. Alle Grundstücke sind in dem Eigentum meiner Firma mit Standort in NRW. Nun ist die Frage, wie ich die Nutzung der einzelnen Flurstücke angeben kann. Ich kann es nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung angeben, da das Portal dann eine Ertragsmesszahl verlangt, welche das Geodaten Portal aber nicht hergibt.
    Und wodrunter fällt ein Hauptwirtschaftsweg?
    Kennt sich hier jemand mit aus?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von kiesgrube; 20.09.2022, 12:14.

    #2
    Abbauland steht bei der Landwirtschaft jedenfalls als eigene Nutzung zur Auswahl, es ist die Nummer 24,

    Wirtschaftswege gibt es allerdings nicht als Nutzung, die fallen m. E. ersatzlos weg.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Okay Vielen Dank! Tut sich denn da preislich viel wenn man es als Landwirtschaft bzw. Abbauland ausweist?

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        #4
        Tut sich denn da preislich viel wenn man es als Landwirtschaft bzw. Abbauland ausweist?
        Mit den bewertungsrechtlichen Auswirkungen beschäftigen wir uns hier nicht. Sobald der Abbau beendet ist und die Fläche

        wieder landwirtschaftlich genutzt wird, muss eine neue Erklärung eingereicht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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