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Eigennutzung im Mehrfamielenhaus in NRW - Grundsteuer

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    Eigennutzung im Mehrfamielenhaus in NRW - Grundsteuer

    Guten Tag.

    Ich besitze ein Dreifamilienhaus in NRW.
    Eine Wohnung bewohne ich selber.
    Muss ich ich bei der neuen Erklärung diese anders berücksichtigen?
    Habe zur Zeit ein Mehrfamiienhaus mit drei Wohneinheiten eingetragen.


    #2
    Muss ich ich bei der neuen Erklärung diese anders berücksichtigen?
    Nein, ein Grundstück mit 3 Wohnungen, die kein Wohnungseigentum sind, gilt als Mietwohngrundstück.

    Mit Vermietung oder Eigennutzung hat der Begriff nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank!

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