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BaWü zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner GW1 - 3. Zeile 11

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    BaWü zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner GW1 - 3. Zeile 11

    Hallo liebes Forum. Ich bin dabei die Feststellungserklärungen für mehrere Grundstücke vorzubereiten und habe dies bzgl. noch Fragen.

    In meinem Beispiel gibt es für das Grundstück bzw. Flurstück mehrere Aktenzeichen, weil mehrere Gebäude bzw. Grundsteuerpflichtige Einheiten auf dem Flurstück sind… spielt aber hier eigentlich keine Rolle. Da ja für jedes Aktenzeichen eine eigene Erklärung abzugeben ist…

    Nehmen wir an, auf dem Flurstück befindet sich eine Ortsverwaltung in der sich unter anderem Wohnungen befinden. Da die Räumlichkeiten den Ortsverwaltung grundsteuerbefreit sind aber die Wohnung grundsteuerpflichtig sind existiert ein Aktenzeichen für die Wohnungen. Müsste hier dann in Zeile 11 die Abgrenzung zwischen den steuerbefreiten Flächen und den steuerpflichtigen vorgenommen werden?


    1. Als Zähler dann die Flächen, die dem privaten Wohnen dienen, wie Garten, Parkplatz usw. und als Nenner dann die gesamte Fläche des Flurstücks aus (BORIS)?
    Aber das kann ja nicht sein, da sich die Wohnungen auf mehreren Etagen erstrecken und somit nicht einfach ins Verhältnis zum Flurstück gesetzt werden kann. Wäre ja Murks oder?

    2. Muss ich daher beim Zähler dann die Flächen, die dem privaten Wohnen dienen, wie Garten, Parkplatz usw. und als Nenner die Fläche des gesamten Gebäudes eintragen? Und daraus lässt sich dann wiederum das Verhältnis zum gesamten Flurstück über die Angabe in Zeile 10 errechnen?
    Aber was mich hier auch etwas stutzig macht, ist das dann wiederum Außenflächen des Gartens und des Parklplatzes der Wohnung ins Verhältnis zum Gebäude gesetzt werden würden???

    3. Oder muss dann bei Zähler die Grundfläche Ortsverwaltung (OV + Wohnungen inklusive Nebenflächen, die dem privaten Wohnen dienen, wie Garten, Parkplatz usw.) angegeben werden und als Nenner das gesamte Flurstück. Die Abgrenzung des steuerbefreiten Teils wird dann über GW4 vorgenommen "Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grundbesitzes für steuerbefreite Zwecke"?

    Eigentlich hört sich für mich die 3te Variante am schlüssigsten an... oder bin ich evtl. auf dem völligem Holzweg?
    Wäre toll wenn mich hier jemand aufklären könnte - wie der richtige Weg wäre solch ein Konstrukt abzubilden.


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