Liebes Community,
Ich mache die Steuererklärung für das Jahr 2021 und habe eine Einnahme, die nirgendswo zu passen scheint. Zu meiner Situation:
Ich war im Jahr 2020 + 2021 studentisch beschäftigt und habe zudem eine (nebenberufliche) freiberufliche Tätigkeit (grafisches Design) ausgeübt (dazu habe ich eine Steuernr, bzw. die freiberufliche Tätigkeit ist angemeldet). Ich reichte somit im Jahr 2020 die Formulare ESt 1A, USt und EÜR ein.
Dieses Jahr würde ich das gleiche tun. Nur habe ich im Jahr 2021 zusätzlich einmal einen Gastvortrag gehalten. Als Honorar habe ich 300 Euro bekommen. Diese "extra" Nebentätigkeit hat nichts mit der angemeldeten freiberuflichen Tätigkeit als grafische Designerin zu tun.
Wo trage ich die 300 Euro ein? Wenn ich die in Anlage S unter "Sonstiges": Nebenberufliche Tätigkeit eintrage, müsste ich dazu (noch) eine EÜR auszufüllen?
Vielen Dank im Voraus!
Ich mache die Steuererklärung für das Jahr 2021 und habe eine Einnahme, die nirgendswo zu passen scheint. Zu meiner Situation:
Ich war im Jahr 2020 + 2021 studentisch beschäftigt und habe zudem eine (nebenberufliche) freiberufliche Tätigkeit (grafisches Design) ausgeübt (dazu habe ich eine Steuernr, bzw. die freiberufliche Tätigkeit ist angemeldet). Ich reichte somit im Jahr 2020 die Formulare ESt 1A, USt und EÜR ein.
Dieses Jahr würde ich das gleiche tun. Nur habe ich im Jahr 2021 zusätzlich einmal einen Gastvortrag gehalten. Als Honorar habe ich 300 Euro bekommen. Diese "extra" Nebentätigkeit hat nichts mit der angemeldeten freiberuflichen Tätigkeit als grafische Designerin zu tun.
Wo trage ich die 300 Euro ein? Wenn ich die in Anlage S unter "Sonstiges": Nebenberufliche Tätigkeit eintrage, müsste ich dazu (noch) eine EÜR auszufüllen?
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