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Einmalige Einnahme auf Honorarbasis (Gastvortrag) wo bei der Steuererklärung angeben

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    Einmalige Einnahme auf Honorarbasis (Gastvortrag) wo bei der Steuererklärung angeben

    Liebes Community,

    Ich mache die Steuererklärung für das Jahr 2021 und habe eine Einnahme, die nirgendswo zu passen scheint. Zu meiner Situation:

    Ich war im Jahr 2020 + 2021 studentisch beschäftigt und habe zudem eine (nebenberufliche) freiberufliche Tätigkeit (grafisches Design) ausgeübt (dazu habe ich eine Steuernr, bzw. die freiberufliche Tätigkeit ist angemeldet). Ich reichte somit im Jahr 2020 die Formulare ESt 1A, USt und EÜR ein.

    Dieses Jahr würde ich das gleiche tun. Nur habe ich im Jahr 2021 zusätzlich einmal einen Gastvortrag gehalten. Als Honorar habe ich 300 Euro bekommen. Diese "extra" Nebentätigkeit hat nichts mit der angemeldeten freiberuflichen Tätigkeit als grafische Designerin zu tun.

    Wo trage ich die 300 Euro ein? Wenn ich die in Anlage S unter "Sonstiges": Nebenberufliche Tätigkeit eintrage, müsste ich dazu (noch) eine EÜR auszufüllen?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Für Sonstige Einkünfte ist die Anlage SO gedacht.

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort, L. E. Fant!

      Ich bin immer noch ein bisschen irritiert von der Anlage SO; meines Wissens trägt man dort sowas wie Unterhaltungszahlungen und Spekulationsgewinne ein. Ist es möglich zu sagen, welche Zeile in meinem Fall in Frage kommt oder ist das zu spezifisch?

      Ich würde dann noch die 300 Euro zu meinem Gewinn dazurechnen?

      Danke euch und einen schönen Tag!

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        #4
        Hallo,

        der Begriff "Leistungen" (Anlage SO Zeile 10) ist zwar etwas blöd gewählt, aber da gehört es hin.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Lieber Stefan,
          tausend dank, das hilft sehr! Ich habe die Anlage SO so ausgefüllt.

          Ich habe zusätzlich die 300 Euro für den Vortrag in ESt 1 A, Anlage S, 1. Gewinn, Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten eingetragen. Ist das falsch? Das wäre die allerletzte Frage, vielen Dank im Voraus!

          Schönes Wochenende und liebe Grüße

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            #6
            Dann erklärst Du's doppelt.

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              #7
              Hallo,

              genau, man darf so gut wie nie etwas zweimal eintragen.

              Noch was von oben:

              Ich reichte somit im Jahr 2020 die Formulare ESt 1A, USt und EÜR ein.
              Da fehlt(e) noch die Anlage S (die kennst du aber offensichtlich, war also wahrscheinlich nur in der Aufzählung vergessen).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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