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Verheiratet - zwei Aktenzeichen für die Grundsteuer... = ein Formular möglich?

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    Verheiratet - zwei Aktenzeichen für die Grundsteuer... = ein Formular möglich?

    Hallo,

    meine Frau und ich (beide in Brandenburg veranlagt) haben jeder ein eigenes Grundstück mit Haus und erhielten auch zwei Aktenzeichen für die Grundsteuer. Da wir bisher immer eine gemeinsame Steuererklärung tätigten, meldete ich mich und meine Frau gemeinsam an - für sie erhielt ich eine Genehmigung für den Datenabruf.
    Nun finde ich nicht wirklich die Möglichkeit zu vermerken, dass wir zwei Aktenzeichen haben und jeder für sich Eigentümer ist.

    Muss sich meine Frau selbst registrieren?

    Danke,

    Mike

    #2
    Nun finde ich nicht wirklich die Möglichkeit zu vermerken, dass wir zwei Aktenzeichen haben und jeder für sich Eigentümer ist.
    Wo willst du das vermerken ? Du erstellst 2 Erklärungen, eine für das Grundstück deiner Frau und eine für dein eigenes.

    Der Bescheinigungsabruf nützt nur für die Einkommensteuer, bei der Grundsteuer ist da nichts abzurufen. Deine Frau muss sich nicht registrieren,

    wozu soll das gut sein ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du darfst die Grundsteuererklärung nicht mit Einkommensteuer vermischen. Das eine ist eine Realsteuer, die an den Besitz geknüpft ist.
      Das andere ist die Besteuerung von Einkünften. Das sind zwei völlig verschiedene Sachen!

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        #4
        Charlie24

        Also nacheinander unter dem gleichen Account?

        Radix61

        Das hatte ich schon verstanden, denn sobald etwas mit Einkommensteuer zu tun hat, gebe ich das ganz schnell weiter. ;-)


        Du meinst, dass meine Frau sich nicht registrieren muss. Im Schreiben des Finanzamtes wurde jeder separat angeschrieben und mit einem eigenem Aktenzeichen aufgefordert eine Feststellungserklärung abzugeben. Bisher war ich davon überzeugt, dass ich das Formular "Grundsteuer für andere Bundesländer" ausfüllen muss - in diesem gibt es aber meines Erachtens keinen Punkt in dem ich ein zweites Aktenzeichen oder die getrennten Eigentumsverhältnisse eingeben kann.

        Ist es das falsche Formular?

        Vorab erst einmal Danke für Eure Antworten

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          #5
          Hallo,
          Für jedes Aktenzeichen muss eine eigene Erklärung abgegeben werden.Ich habe 3 Aktenzeichen also muss ich 3 Erklärungen abgeben.
          Zuletzt geändert von Frank aus Ost-Th.; 20.09.2022, 22:39.
          Freundliche Grüße
          Frank

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            #6
            Also nacheinander unter dem gleichen Account?
            Natürlich, was sonst ? Du bist ja nur der Datenübermittler.

            Zwei Aktenzeichen bedeutet zwei völlig voneinander getrennte Erklärungen. Jedes Haus muss für sich erklärt werden !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Alles klar - Danke!

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