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Grundsteuer NRW - Einfamilienhaus mit Garage auf Garagenhof

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    Grundsteuer NRW - Einfamilienhaus mit Garage auf Garagenhof

    Hallo,

    bei uns handelt es sich einmal um das Grundstück mit dem Haus und dann um das Grundstück des Garagenhofs, dass uns zu 1/14 (32qm) gehört. Den Bodenrichtwert des Garagenhofs verstehe ich gar nicht. Stehen zwei Werte, da es eine Garage ist, würde ich den Wert für Eingeschossig wählen (ist ja nur eine normale Garage,dann kommt allerdings am Ende die Fehlermeldung

    "Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein zweites (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der zweite auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld "Enthalten in" der Eintrag "2 - zweite Fläche" oder "3 - beiden Flächen" vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."

    Soll dann einfach der Wert für Mehrgeschossig eingetragen werden? Aber es sind ja nicht mehrere Geschosse?

    #2
    Soll dann einfach der Wert für Mehrgeschossig eingetragen werden?
    Wenn deine ETW in einem mehrgeschossigen Gebäude liegt, dann gilt der BRW dafür auch für den Garagenhof.

    Dann erfolgt in Zeile 4 von GW2 auch nur ein Eintrag, in Zeile 11 von GW1 ist für beide Flurstücke 1 - erste Fläche auszuwählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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