Hallo,
bei uns handelt es sich einmal um das Grundstück mit dem Haus und dann um das Grundstück des Garagenhofs, dass uns zu 1/14 (32qm) gehört. Den Bodenrichtwert des Garagenhofs verstehe ich gar nicht. Stehen zwei Werte, da es eine Garage ist, würde ich den Wert für Eingeschossig wählen (ist ja nur eine normale Garage,dann kommt allerdings am Ende die Fehlermeldung
"Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein zweites (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der zweite auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld "Enthalten in" der Eintrag "2 - zweite Fläche" oder "3 - beiden Flächen" vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."
Soll dann einfach der Wert für Mehrgeschossig eingetragen werden? Aber es sind ja nicht mehrere Geschosse?
bei uns handelt es sich einmal um das Grundstück mit dem Haus und dann um das Grundstück des Garagenhofs, dass uns zu 1/14 (32qm) gehört. Den Bodenrichtwert des Garagenhofs verstehe ich gar nicht. Stehen zwei Werte, da es eine Garage ist, würde ich den Wert für Eingeschossig wählen (ist ja nur eine normale Garage,dann kommt allerdings am Ende die Fehlermeldung
"Auf der Anlage Grundstück wurde im Bereich Angaben zum Grund und Boden ein zweites (Teil-)Grundstück erklärt (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Flächenanteil des Flurstücks), für das der zweite auf der Anlage Grundstück angegebene Bodenrichtwert gilt. Über die Angabe in Zeile 11 des Hauptvordrucks im Feld "Enthalten in" wird die Zuordnung vorgenommen, welcher auf der Anlage Grundstück erklärten Fläche des Grundstücks mit welchem Bodenrichtwert der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Flächenanteil des jeweiligen Flurstücks zuzuordnen ist. Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück jedoch kein Flurstück angegeben, bei dem über die Angabe in Zeile 11 erklärt wurde, dass es ganz oder teilweise in der zweiten in der Anlage Grundstück erklärten Fläche, für die auch der zweite erklärte Bodenrichtwert gilt, enthalten ist (es gibt kein Flurstück mit einem Eintrag in Zeile 11 des Hauptvordrucks bei dem im Feld "Enthalten in" der Eintrag "2 - zweite Fläche" oder "3 - beiden Flächen" vorgenommen wurde). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."
Soll dann einfach der Wert für Mehrgeschossig eingetragen werden? Aber es sind ja nicht mehrere Geschosse?
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