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Grundsteuer NRW - Angabe als Eigentümer für eine von drei Eigentumswohnungen

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    Grundsteuer NRW - Angabe als Eigentümer für eine von drei Eigentumswohnungen

    Ich versuche gerade die Grundsteuerformulare auszufüllen.
    Folgende Ausgangslage:
    Info lt. Grundbuch: Fläche in m²: 531
    Auf dem Grundstück steht ein Haus mit 3 Wohnungen.
    Die Wohnungen haben alle 3 zusammen insgesamt 310m² Wohnfläche.
    Mir gehört eine der drei Wohnungen mit 105 m²Wohnfläche.

    Hauptvordruck GW1: Gemarkung beziehungsweise Flurstück 1. Eintrag:
    Fläche 531m² eingegeben.
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: 333/1000 eingegeben.

    Anlage GW2: 4 - Angaben zum Grund und Boden
    Fläche Grundstück: 531m² eingegeben und als Bodenrichtwert wie im Brief vom Finanzamt 140,00€/m².

    Trotzdem kommt bei der Prüfung immer der Hinweis, dass einer der Werte eine Fehlerquelle ist.

    Was ist da falsch?

    #2
    Anlage GW2: 4 - Angaben zum Grund und Boden
    Fläche Grundstück: 531m² eingegeben und als Bodenrichtwert wie im Brief vom Finanzamt 140,00€/m².
    333/1000 von 531 m² sind abgerundet 176 m², das ist der zutreffende Wert für die Zeile 4.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Fläche 531m² daran ein Anteil von 333 / 1000
      bedeutet 531 m² * 333 / 1000 = 176,823 m², abgerundet 176 m² (das ist der Wert für die GW2).


      Gruß
      Sepp

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        #4
        Das ging ja mal schnell, vielen Dank für die Hilfe.

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