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Einkommen volljähriges Kind

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    Einkommen volljähriges Kind

    Wo gebe ich auf der Anlage Kind den Betrag BAfög ein?? Halbwaisenrente habe ich in der Zeile 23 eingetragen, was wäre der "Ertragsanteil" der Rente, wenn ich hiervon die SV-Leistungen abziehe, wird "gemeckert". Ich habe damit ein Kind (22 Jahre- Student und Halbwaise) ein Gesamteinkommen von 5.048 Euro; bei der Berechnung wird mir gesagt, dass das Kind nicht berücksichtigt werden kann, da das Einkommen zu hoch ist. Wer kann mir helfen???

    #2
    AW: Einkommen volljähriges Kind

    Hallo,

    BAföG-Zahlungen muss nur dann eingetragen werden, wenn sie als Zuschuss und nicht als Dralehen gewährt wurden. Wenn dies der Fall ist, müssen sie in Zeile 26 eingetragen werden.

    Der Ertragsanteil / steuerfreie Teil der Renten liegt lt. § 22 EStG bei 50 % des Brutto-Betrags (bei Rentenbeginn in / vor 2005), bei 52 % bei Rentenbeginn in 2006, 54 % bei Rentenbeginn in 2007 usw.

    Die in der Rente enthaltenen Beiträge zur Sozialversicherung müssen in Zeile 21 eingetragen werden (auch wenn dies auf den ersten Blick nur nach "nichtselbständiger Tätigkeit" aussieht) und dürfen nicht direkt von den Einkünften abgezogen werden.

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      #3
      AW: Einkommen volljähriges Kind

      Hallo, danke für die Antwort, aber immer noch Unklarheiten!!

      Ich habe BAFÖG für ein Student, (außerhalb lebend) wie folgt:
      236 Euro als ZUschuss pro Monat
      236 Euro als Darlehen einzutragen. habe nun (nur den Zuschuss) 2832 im Jahr in die Zeile 26 eingetragen!! Die Halbwaisenrente in Zeile 23 und den SV Beitrag darauf in zeile 21 (SV), nun wird aber bei der Plausibilitätsprüfung gemeckert, die wollen Bruttolohn sehen!?
      Wenn ich den SV Beitrag auf die Rente gänzlich weg lasse, wird nicht "gemeckert"!!
      Wäre jetzt -bei einem Rentenbeginn seit 1990 -einfach nur 50 % in der Zeile 26 (Ertragsanteil) einzutragen?? Wo wird das Kindergeld eingetragen?? Es wird mir immer gesagt, dass das Einkommen des Kindes zu hoch ist, ich komme doch aber nicht auf den Freibetrag von 7680 Euro, wo liegt mein Fehler?? Hilfe und danke!!!!

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        #4
        AW: Einkommen volljähriges Kind

        [habe nun (nur den Zuschuss) 2832 im Jahr in die Zeile 26 eingetragen!]
        - - - richtig

        [Die Halbwaisenrente in Zeile 23 und den SV Beitrag darauf in zeile 21 (SV), nun wird aber bei der Plausibilitätsprüfung gemeckert, die wollen Bruttolohn sehen!?]
        - - - Von der Eintragung her grds. richtig, aber dann scheint ein Programmfehler vorzuliegen, oder die Vordruckdesigner und Entwickler haben mal wieder nicht bis zum Ende mitgedacht. . .

        [Wäre jetzt -bei einem Rentenbeginn seit 1990 -einfach nur 50 % in der Zeile 26 (Ertragsanteil) einzutragen??]
        - - - In Zeile 23 (!) im ersten Eingafeld den vollen Betrag und im zweiten Eingabefeld grds. die Hälfte - genau (eigentlich müsste man nun noch die Rentenanpassungen seit 2005 mit einrechnen, aber die sind bei Halbwaisenrenten verschwindend gering).

        [Wo wird das Kindergeld eingetragen??]
        - - - Das Eingabefeld für das Kindergeld, das Ihnen für Ihr Kind zusteht, wird in dem Feld zwischen Zeile 6 und 7 eingetragen.

        [Es wird mir immer gesagt, dass das Einkommen des Kindes zu hoch ist, ich komme doch aber nicht auf den Freibetrag von 7680 Euro, wo liegt mein Fehler??]
        - - - Ganz wichtig: bei der Berechnung der eigenen Einkünfte des Kindes werden die Renten mit 100% berücksichtigt.

        Außerdem reduziert sich der Freibetrag um jeden Monat, in dem Sie kein Kindergeld bekommen haben. Durch falsche oder fehlende Eintragungen zum "Anspruch auf Kindergeld" oder dem Wohnort (Zeile 7) kann der Freibetrag für die Berechnung gemindert werden.

        Wenn das Programm weiter Fehler auswerfen sollte kann das ganze umgangen werden, indem die Einkünfte des Kindes von Hand berechnet werden und diese Berechnung der Erklärung beigefügt wird. Dann kann direkt das erste Kreuz in dem Bereich der eigenen Einkünfte und Bezüge gesetzt werden.

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          #5
          AW: Einkommen volljähriges Kind

          Hallo und danke für die Information,

          Ich helfe einem Bekannten bei seiner Einkommenserklärung und bemerke immer mehr,dass ich an meine "Grenzen" komme!!! Er ist Witwer und seine 4 Kinder sind alle noch in der Ausbildung(beziehen auch alle Halbwaisenrente und wohnen Außerhalb, dh. eigene Wohnung.

          1. Kind /Student geb. am 18. 10.1988
          2. Kind/Berufsausbildungsvertrag geb. am 26.07.1983 und hier habe ich schon das weitere Problem, bei der Berechnung dieser beiden Kinder wird mir angezeigt:

          Kind 1 - Ausbildungsfreibetrag kann wegen der eigenen Einkünfte (Rente, Bafög (nur Zuschuss,nicht Darlehen) nicht berücksichtigt werden!!
          Kind 2 - Kann wegen Überschreitung der Altersgrenze nicht berücksichtigt werden,

          Die anderen beiden Kinder
          geb. am 20.05.1980 (Berufsausbildungsvertrag) und Kind "4", geboren am 29.08.1981 (Studium) habe ich noch gar nicht in der Anlage Kind berücksichtigt, hat das alles überhaupt Zweck??? Danke, danke

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            #6
            AW: Einkommen volljähriges Kind

            generell darf gelten: nur Kinder für die es auch noch Kindergeld gibt bzw. in 2009 gab, können berücksichtigt werden, sonst kann man sich die komplette Anlage sparen.

            IdR also Kinder bis 25 Jahre, wenn sie noch in der Ausbildung sind. Ggf. auch über dieses Alter hinaus, wenn eine Behinderung vorliegt oder zwischendurch zB Wehrdienst geleistet wurde - solche Zeiträume müssen natürlich in der Anlage Kind entsprechend angegeben werden, damit sie berücksichtigt werden können.

            Für den Ausbildungsfreibetrag gelten eigene Einkommensgrenzen, dazu mal die Eingabehilfe aus Elsterformular zum entsprechenden Feld auf Seite 2 lesen!

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