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Grundsteuer bei Denkmalschutz- bzw. Ensembleschutz-Objekten

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    Grundsteuer bei Denkmalschutz- bzw. Ensembleschutz-Objekten

    Hallo zusammen,

    ich habe 2 Immobilienobjekte, ein Wohn- und Geschäftshaus, welches unter Denkmalschutz steht und in der bayerischen Denkmalliste mit entsprechendem Aktenzeichen eingetragen ist sowie eine Eigentumswohnung, welche sich in einem Ensembleschutzgebiet befindet. Bei beiden Objekten habe ich die entsprechenden Angaben bei der Grundsteuererklärung korrekt gemacht.
    Zu beiden Objekten wurden mir bereits die Grundsteuermessbescheide zugesandt, aber bei keinem der Objekte die entsprechende 25% Reduktion des Grundsteuermeßbetrags für die Wohn- und Nutzfläche vorgenommen. Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiters des Finanzamtes ergab lediglich, dass er sich das auch nicht erklären kann, der Bescheid wurde automatisch erstellt und nicht zu einer separaten Prüfung dieses Sachverhalts ausgesteuert. Ich finde es einen Skandal, dass die Finanzämter hier mit fehlerhafter, nicht getesteter Software die Bescheide rausjagen so dass die Steuerzahler gezwungen werden, dagegen Einspruch zu erheben. Daher meine Frage an das Forum, ob es hier andere Betroffene gibt, denen das gleiche passiert ist.

    VG
    Stephan N.

    #2
    Daher meine Frage an das Forum, ob es hier andere Betroffene gibt, denen das gleiche passiert ist.
    Bisher hat sich zwar hier noch niemand gemeldet, aber der Fehler wird sich bis zur Behebung in der Auswertesoftware natürlich wiederholen.

    In der Regel reicht doch ein schlichter Änderungsantrag, wobei man Einspruch auch über Mein ELSTER einlegen kann
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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