Hallo zusammen,
ich habe 2 Immobilienobjekte, ein Wohn- und Geschäftshaus, welches unter Denkmalschutz steht und in der bayerischen Denkmalliste mit entsprechendem Aktenzeichen eingetragen ist sowie eine Eigentumswohnung, welche sich in einem Ensembleschutzgebiet befindet. Bei beiden Objekten habe ich die entsprechenden Angaben bei der Grundsteuererklärung korrekt gemacht.
Zu beiden Objekten wurden mir bereits die Grundsteuermessbescheide zugesandt, aber bei keinem der Objekte die entsprechende 25% Reduktion des Grundsteuermeßbetrags für die Wohn- und Nutzfläche vorgenommen. Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiters des Finanzamtes ergab lediglich, dass er sich das auch nicht erklären kann, der Bescheid wurde automatisch erstellt und nicht zu einer separaten Prüfung dieses Sachverhalts ausgesteuert. Ich finde es einen Skandal, dass die Finanzämter hier mit fehlerhafter, nicht getesteter Software die Bescheide rausjagen so dass die Steuerzahler gezwungen werden, dagegen Einspruch zu erheben. Daher meine Frage an das Forum, ob es hier andere Betroffene gibt, denen das gleiche passiert ist.
VG
Stephan N.
ich habe 2 Immobilienobjekte, ein Wohn- und Geschäftshaus, welches unter Denkmalschutz steht und in der bayerischen Denkmalliste mit entsprechendem Aktenzeichen eingetragen ist sowie eine Eigentumswohnung, welche sich in einem Ensembleschutzgebiet befindet. Bei beiden Objekten habe ich die entsprechenden Angaben bei der Grundsteuererklärung korrekt gemacht.
Zu beiden Objekten wurden mir bereits die Grundsteuermessbescheide zugesandt, aber bei keinem der Objekte die entsprechende 25% Reduktion des Grundsteuermeßbetrags für die Wohn- und Nutzfläche vorgenommen. Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiters des Finanzamtes ergab lediglich, dass er sich das auch nicht erklären kann, der Bescheid wurde automatisch erstellt und nicht zu einer separaten Prüfung dieses Sachverhalts ausgesteuert. Ich finde es einen Skandal, dass die Finanzämter hier mit fehlerhafter, nicht getesteter Software die Bescheide rausjagen so dass die Steuerzahler gezwungen werden, dagegen Einspruch zu erheben. Daher meine Frage an das Forum, ob es hier andere Betroffene gibt, denen das gleiche passiert ist.
VG
Stephan N.
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