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Erbengemeinschaft und Alleineigentümer

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    Erbengemeinschaft und Alleineigentümer

    Hallo, weiß jemand, was man bei den Eigentumsverhältnissen in Abschnitt 4 auswählen muss, wenn ein Grundstück mit Haus zur Hälfte einer natürlichen Person und zur anderen Hälfte einer Erbengemeinschaft gehört, wobei die Person (Besitzerin der Hälfte) auch zur Erbengemeinschaft gehört?
    Vielen Dank!

    #2
    Das ist hier in den letzten Tagen intensiv diskutiert worden. Man kann die Auffassung vertreten, es handelt sich um eine Bruchteilsgemeinschaft,

    wobei eine Hälfte des Grundstücks der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft gehört. Ich habe bisher vorgeschlagen, die Person, die

    sowohl originäre Eigentümerin der Hälfte wie Mitglied der Erbengemeinschaft ist, 2-mal zu erfassen, das zweite Mal ohne Steuer-ID.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Viele Dank für die Antwort! Das ist mir schon eine große Hilfe. Die vorherige Diskussion der Thematik habe ich leider nicht gefunden.
      Danke!!

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