Hallo, weiß jemand, was man bei den Eigentumsverhältnissen in Abschnitt 4 auswählen muss, wenn ein Grundstück mit Haus zur Hälfte einer natürlichen Person und zur anderen Hälfte einer Erbengemeinschaft gehört, wobei die Person (Besitzerin der Hälfte) auch zur Erbengemeinschaft gehört?
Vielen Dank!
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