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Grundsteuererklärung NRW

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    Grundsteuererklärung NRW

    Guten Morgen,

    ich habe angefangen meine Grundsteuererklärung zu machen, komme aber seit Tagen nicht weiter.
    Unter meinem Aktenzeichen ist ein Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb angelegt. Mein Opa hatte seiner Zeit einen Landwirtschaftlichen Betrieb, später mein Vater. 2017 habe ich vier Flurstücke übernommen.
    1. Grundstück mit Wohnhaus
    2. Teilfläche des Grundstücks unter Punkt 1
    3. begrüntes Boschungsgrundstück gegenüber des Wohnhausgrundstückes
    4. Grundstück im Außenbereich (Garten mit Wiese und Obstbäumen)

    Gilt das nun auch als Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb, obwohl ich alles nur privat nutze? In der Steuererklärung muss die Art des Betriebes angegeben werden (z.B. Weinbau, Obstanbau o.ä.). Das kann ich aber nicht, da ich defacto keine Land- oder Forstwirtschaft betreibe. Ich bin damit absolut überfordert und würde mich sehr über Tipps/Hilfe freuen.

    Liebe Grüße, Christian
    ​​​​​

    #2
    Das Grundstück mit Wohnhaus darf jedenfalls nicht unter Landwirtschaft erklärt werden. Nummer 2 wird wohl zu Nummer 1 gehören,

    Nummer 4 sicher nicht. Hast du 2 Aktenzeichen oder nur eines ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für deine Antwort!

      Ich habe nur ein Aktenzeichen. Deshalb komme ich auch nicht so richtig zurecht. Kann ich innerhalb einer Erklärung Landwirtschaftlich und nicht Landwirtschaftlich angeben oder muss ich dann zwei Erklärungen unter dem gleichen Aktenzeichen abschicken, also einmal für das Wohnhaus samt Grundstück und einmal für die landwirtschaftlichen Flächen, die ich privat also nicht als Betrieb nutze?

      Kommentar


        #4
        ... oder muss ich dann zwei Erklärungen unter dem gleichen Aktenzeichen abschicken,
        Zwei Erklärungen ja, aber ich würde mir ein weiteres Aktenzeichen geben lassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Okay, dann rufe ich mal beim Finanzamt und frage danach. Danke dir.

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