Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zwei Aktenzeichen das selbe Grundstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zwei Aktenzeichen das selbe Grundstück

    Hallo zusammen
    Ich,männl.verheiratet ,Saarland,habe ein Aktenzeichen
    meine Frau auch ein eigenes Aktenzeichen.
    Daten auf dem Doku / Gemarkung / Flur usw. komplett gleich.
    Beim Haus mit 2 Stockwerken gehört der erste nur ihr 517/1000 laut Notar
    das zweite uns gemeinsam 483/1000 .
    Muss ich und sie jeweils einen separaten Antrag machen ?? ( dann könnten noch Fragen dazu kommen )
    Oder kann dies in einem Formular gemacht werden ? ( dann könnten noch Fragen dazu kommen )
    Vielen dank für eure Infos !!


    #2
    genau, zwei ETW, zwei Eigentümer, zwei Aktenzeichen, 2 Grundsteuererklärungen.

    Kommentar


      #3
      Pro ETW ist eine Erklärung erforderlich.

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen , danke für die Info .
        Bei der Grundsteuer Punkt 11 / zur wirtschaftlichen Einheit.. Zähler 17 /Nenner 18
        Was kommt bei den Verhältnissen rein ?? wenn
        Beim Haus mit 2 Stockwerken der erste nur ihr 517/1000 laut Notar
        das zweite uns gemeinsam 483/1000 gehört .

        VG KH

        Kommentar


          #5
          Zitat von Klaus-Heinz Beitrag anzeigen
          Bei der Grundsteuer Punkt 11 / zur wirtschaftlichen Einheit.. Zähler 17 /Nenner 18
          Was kommt bei den Verhältnissen rein ?? wenn
          Beim Haus mit 2 Stockwerken der erste nur ihr 517/1000 laut Notar
          das zweite uns gemeinsam 483/1000 gehört .
          Was spricht gegen das Offensichtliche? Zwei Eklärungen, eine mit 517/1000: Zähler 517, Nenner 1000, und die zweite mit 483/1000 analog?

          Kommentar


            #6
            Alles klar , vielen dank !
            Bei Punkt 4 / 32 Eigentumsverhältnise / Angaben zu Eigentümer/innen

            Gilt ein Antrag als Ehegatten / der andere als Alleineigentum ?? !!
            Kommt dann bei dem gemeinsamen Antrag unsere gemeinsame Steuernummer rein
            oder meine eigene und die der Ehefrau auch die eigene ?? !!
            Sorry für die Fragerei / ist echt nicht leicht für mich / uns ! Danke nochmal

            Kommentar


              #7
              Hallo nochmal , hätte hier zur letzten Frage vielleicht eine Lösung ??
              Vielen dank im voraus / KH

              Kommentar


                #8
                Kommt dann bei dem gemeinsamen Antrag unsere gemeinsame Steuernummer rein
                Wenn ihr bei der Einkommensteuer regelmäßig eine Zusammenveranlagung macht, dann würde ich die gemeinsame Steuernummer angeben

                und zwar in jeder der Erklärungen. Das ist ja nur eine Zusatzinformation zur Identifizierung des Steuerpflichtigen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Danke Charlie24 und multi / super,danke.Mache mal so weiter ! Kommt eventuel noch 1-2 Fragen :-)
                  VG KH

                  Kommentar


                    #10

                    erstens // Gilt ein Antrag als Ehegatten ( ich sag mal ja da auch das Aktenzeichen auf beide Personen läuft ) / der andere als Alleineigentum ( Aktenzeichen nur die Frau ) ?? !!

                    zweitens // Kommt in 51 Anteil am Grundstück ..usw im Fall des gemeinsamen Stockwerks , gemeinsames Aktenzeichen
                    die 483/1000 rein oder ......

                    Kommentar


                      #11
                      erstens // ...
                      Einmal 0 Alleineigentum ..., einmal 4 Ehegatten / Lebenspartner

                      zweitens // ...
                      Bei Alleineigentum 1 und 1, bei Ehegatten in der Regel 1 und 2, beide sind Miteigentümer zu je ein Halb.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo zusammen
                        Bekomme bei der Prüfung jetzt die Meldung das ich die Anlage Grundstück ausfüllen soll / bzw noch nicht habe .
                        Sorry / aber wie komme ich dort hin um angaben zu machen ??
                        VG

                        Kommentar


                          #13
                          Sorry / aber wie komme ich dort hin um angaben zu machen ??
                          Die Anlage Grundstück (GW2) musst du beifügen, ohne die geht es nicht ! Wie man nachträglich Anlagen beifügt, ist hier

                          am Beispiel der Einkommensteuer beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Alles klar , Super ! Vielen Dank
                            freundlichst verbleibend ! KH

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo zusammen / Hallo Charlie24 !!
                              bin weitergekommen . Hänge jedoch an der gemeinsamen Grundsteuer Erklärung .
                              Hier kurz nochmal die Daten , damit man nicht alles von oben lesen muss
                              _____

                              ich,männl.verheiratet ,Saarland,habe ein Aktenzeichen mit meiner Frau
                              meine Frau auch ein eigenes Aktenzeichen.
                              Daten auf dem Doku / Gemarkung / Flur usw. komplett gleich.
                              Beim Haus mit 2 Stockwerken gehört der erste Stockwerk nur ihr 517/1000 laut Notar / Wohnfläche 116qm
                              das zweite uns gemeinsam 483/1000 . Wohnfläche 109qm
                              Fläche gesamt 558qm
                              Gebäude vor 1949 / 1996 Kernsaniert
                              Garage einseitig angebaut an Haus / 2 Autos hintereinander / ein Tor

                              1/ Bei Fläche Grundstück (GW 2) ? kommt da Fläche gesamt rein 558? oder der Gemeinsame Anteil 483/1000 von 558 qm =271qm
                              2/ Das ist dann auch ein Zweifamilienhau ?!
                              3/ Bei Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert / habe ich Einzelgrage genommen
                              dann kommt schon wieder das Baujahr & Kernseanierung ( wurde doch vorher schon mal abgefragt ??!! )
                              4/ was meinen die dann mit Bruttogesamtfläche / von was ?

                              ist monentan die gemeinsamen Grundsteuer Erklärung

                              vielen vielen dank für euere bisherige Hilfe und Geduld
                              Angehängte Dateien

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X