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Zähler Nenner bei Eigentümer-Gemeinschaft

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    Zähler Nenner bei Eigentümer-Gemeinschaft

    Hallo, ich habe mit meiner Lebensgefährtin in Thüringen einen Mit-Eigentumsanteil in einer Eigentümer-Gemeinschaft. Im Auszug des Grundbuchs ist unser "Miteigentumsanteil an dem Grundstück auf 41,531/ 1.000 beziffert. Trotzdem frisst Elster das offensichtlich im Verhältnis zur Gesamtgröße des Grundstücks nicht, vgl. screenshot

    Habe dies nun mit 1 jeweils im Zähler und Nenner. Und Nun gings. Allerdings kam ich NICHT mehr an Zeile 51 ran, in der anstelle des o. g. Anteils von 41,531 falsch nur die Ziffern hinter dem Komma stehen, d. h. 531 / 1000. Wird dementsprechend deutlich zu hoch ausfallen, oder?
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    Zuletzt geändert von ThomP; 21.09.2022, 14:22.

    #2
    In der Anlage Grundstück muss als Größe (Deines Anteils) des Grundstücks 132 m² angegeben werden. Ergibt sich aus Grundstücksgröße mal Deinem Anteil (=Zähler/Nenner).

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      #3
      Der Wert Gesamtgröße*Zähler/Nenner muss dem Wert in GW2 entsprechen.

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        #4
        Hallo Zusammen, ich bin am Verzweifeln und würde mich über Hilfe wirklich sehr freuen. Wir sind eine Erbengemeinschaft von 3 Frauen. Es gibt 3 Wohnungen im Haus. Eine Wohnung gehört mir. Die anderen beiden jeweils zur Hälfte der beiden Cousinen (Schwestern). Dann haben wir ein Grundstück von 881 m2, welches mir zur Hälfte gehört und die beiden Schwestern sich die andere Hälfte teilen müssen. Wie trage ich nun den Zähler und Nenner in die jeweilige Rubrik ein? Ich kann nicht mehr klar denken und freue mich über eure Hilfe.

        Herzlichen Dank im Voraus.

        Liebe Grüße Andrea

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          #5
          Bei Wohnungseigentum muss jede Einheit für sich erklärt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Das will ich ja machen, aber ich muss ja bei jeder Einheit den richtigen Nenner und Zähler angeben. Wie rechne ich das?

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              #7
              Welches Bundesland ?

              ... aber ich muss ja bei jeder Einheit den richtigen Nenner und Zähler angeben. Wie rechne ich das?
              Wie der Wert für die Zeile 4 der Anlage Grundstück zu berechnen ist, wird hier beschrieben:

              https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Schleswig-Holstein,

                habe es jetzt mal nach deinem Anhang ausgerechnet. Vielen Dank hierfür, das hat wirklich geholfen. Hoffe, ich habe nun alles richtig ausgefüllt. Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe

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