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Fehler bei Versorgungsbezüge

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    Fehler bei Versorgungsbezüge

    Moin,
    bin in Anlage N letzte Jahr im August in Rente gegangen.
    in Punkt 3 wird immer nach Eintrag aus Zeile 6 gefragt, 0 € werden nicht akzeptiert, aber es ist in der Lohnsteuerbescheinigung kein Eintrag.
    Was kann verkehrt sein?

    #2
    Hast du jetzt Rente (=Anlage R) oder Pension (=Anlage N Versorgungsbezüge)? Und was war vom 01.01. bis 31.07.? Krankengeld?

    Kommentar


      #3
      Ich habe mir erlaubt, den Titel des Themas zu ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Moin,
        ich habe bis Juni gearbeitet und bin ab August in Rente gegangen.
        Es wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung aber auch für August bis Dezember die Betriebsrente mit eingepflegt vermutlich in Zeile 8 der LstB.

        Wo werden die Zeilen 22- 31 im Elster-Programm eingepflegt.

        Danke für die Ratschläge.

        MfG

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          #5
          ... die Betriebsrente mit eingepflegt vermutlich in Zeile 8 der LstB.
          Der Betrag in Nummer 8 muss auf Seite 3 der Anlage N unter Versorgungsbezüge 1 bis 3 als laufender Versorgungsbezug erfasst werden.

          Wo werden die Zeilen 22- 31 im Elster-Programm eingepflegt.
          Teilweise in der Anlage Vorsorgeaufwand, teilweise ebenfalls auf Seite 3 der Anlage N (Nummer 29 bis 31).
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Moin,

            erstmal Danke für die Hinweise, aber das neue Elsterprogramm lässt einen verzweifeln!!!

            Jetzt kommen diese Anzeigen bei der Prüfung, wer kann damit etwas anfangen und ggf. unterstützen, Danke.


            HW Abbruch-Hinweise Es wurde ein Antrag auf Kirchensteuernacherhebung gestellt. Bitte machen Sie auch Angaben zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag.

            EHW Elster-/Steubel-Hinweise
            Es sind ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre eingegeben worden. Diese sind programmtechnisch ermäßigt besteuert worden. Ihr Finanzamt kann nach Prüfung hiervon abweichen, soweit die Voraussetzungen nicht vorliegen. Anlage Vorsorgeaufwand: Die Eintragungen zum Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung stimmen nicht überein.


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              #7
              Die steubel-Hinweise sind nur Hinweise für dich. Evtl. solltest du die Eingabe zum letzten Satz nochmal prüfen.

              HW zur Kirchensteuer: Dann mach doch die Angaben zum Sparer Pb ggf. auch O €. Programm kann die zutreffende Höhe nicht berechnen. Prüf auch nochmal ob deine Eingabe zur Zeile 6 Anl. KAP richtig ist.

              Kommentar


                #8
                Warum nutzt du nicht den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER ? Speziell bei Renten und Versorgungsbezügen ist das empfehlenswert.

                Der Abruf erfolgt über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten.

                Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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