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Nenner und Zähler

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    Nenner und Zähler

    Hallo Zusammen ,
    ich bin leider kein Steuerfachexperte und komme bei der Nenner und Zähler Berechnung nicht klar. In meinen Grundbuchauszug steht Fläche 441 qm
    Miteigentumsanteil: 134,26 / 1000
    Das wird nicht akzeptiert . Sonst ist alles klar bei den Einträgen. Aber hier verzweifle ich.. Muss ich das umrechnen ? Oder muss eine andere Fläche die für mich nicht ersichtlich ist eingebeben werden. Bundesland Sachsen.
    Zuletzt geändert von Horus65; 21.09.2022, 21:14.

    #2
    Wir haben zwar keine Ahnung, um welches Bundesland es geht, aber der Eigentumsanteil 134,26/1000 ist sicher zulässig.
    Meist liegt es daran, dass diese Werte nicht zu anderen Eingaben passen. Aber ohne Kenntnis der Fehlermeldung, die sicher total langweilig ist und eh überschätzt wird, ist Hilfe schlecht möglich.

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      #3
      In die Zeile 4 der Anlage Grundstück müssen abgerundet 59 m² eingetragen werden, in BaWü wäre es die Zeile 3.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In die Zeile 4 der Anlage Grundstück müssen abgerundet 59 m² eingetragen werden, in BaWü wäre es die Zeile 3.
        Das ist ja der Hammer. Es hat funktioniert. Ich habe zwar nicht verstanden warum 59qm , aber der Antrag ist endlich weg. Vielen

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          #5
          441 * 134,26 und dann durch 1000 teilen. Danach abrunden. Und schon weißt Du, wie groß Dein Anteil am Grundstück ist.

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            #6
            Hallo Zusammen.

            Ich bin neu hier und habe keine Erfahrung mit Foren, soll heißen, dass ich nicht weiß, wo ich hier meine Fragen stellen kann. Vielleicht ist der Admin so nett und hilft mir dabei. Danke!

            Ich habe 2 Fragen:

            Die erste Frage betrifft das Formular Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, Zeile 11, Spalte 17 und 18

            Laut Grundbuchauszug habe ich ein Miteigentumsanteil von 157/401

            Die Gesamtfläche des Grundstücks beträgt 401 qm

            Was trage ich in Spalten 17 und 18 ein ?

            Meine zweite Frage betrifft das Formular Anlage Grundstück, Angabe bei Wohngrundstücken zum Ertragswert, Zeile 11 bis 14 und die dazugehörigen Spalten

            Im Vorhinein habe ich gelesen, dass die Nutzflächen nicht zu den Wohnflächen dazugehören. Hier steht aber unter Zeile 10, dass ich bei Einfamilienhäuser (darum handelt es sich in meinem Fall), die Wohn- und Nutzfläche insgesamt angeben muss.

            Ist es richtig, dass ich bei über 120qm in der Zeile 13, Spalte 51 die Anzahl eintragen muss (in meinem Fall eine 1) und in Spalte 52 die Summe von Wohn- und Nutzfläche.

            Wenn diese Fragen schon einmal hier behandelt worden sind und ich mich mit meinen Fragen wiederhole, so bitte ich das zu entschuldigen.

            Mit freundlichen Grüßen

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              #7
              Was trage ich in Spalten 17 und 18 ein ?
              Zähler 157, Nenner 401, was sonst ? Ein Einfamilienhaus kann das nicht sein, das ist Wohnungseigentum !

              Mit Nutzflächen sind nur betrieblich genutzte Flächen gemeint, bei reiner Wohnnutzung gibt es die nicht.

              Bei Wohnung ist 1 richtig, die Wohnfläche ist einzutragen.

              Wie man ein neues Thema erstellt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie
                Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
                Es handelt sich um ein Grundstück 401qm mit zwei Einfamilienhäuser. In einem Haus wohne ich mit eigenem Eingang.
                Laut Grundbuchauszug steht:
                157/401 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 401qm

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                  #9
                  Ich habe das gleiche problem nur habe 498 m2 und das wird auf 3 aufgeteilt da wir das grundstück plus das haus zusammen gekauft haben. Ich habe keine ahnung was ich im wirtschaftlichen zähler und nenner angeben muss. Es sind 3 Wohnungen und wir haben es aufgeteilt in 3 personen (brüder)

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                    #10
                    Wenn ihr Wohnungseigentum daraus gemacht habt, muss das jeder für sich erklären. Dann gibt es einen Teilungsplan mit den Miteigentumsanteilen.

                    Wenn nicht, dann spielt das nur bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen eine Rolle, nicht beim Anteil der wirtschaftlichen Einheit am Flurstück.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

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                        #12
                        ich verstehe den zusammenhang nicht

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                          #13
                          Hallo, Zusammen,
                          ich komme doch noch einmal auf die Frage zum Carport zurück. Wir haben sowohl ein Einfamilienhaus als auch einen Carport in einem separaten Bereich (Carportanlage) im Grundbuch eingetragen. Beide Flurstücke habe ich separat unter Angaben zu Grund und Boden eingetragen. Unter Wohngrundstück habe ich die Wohnfläche angegeben, den Carport mit Gebäudeart 18 unter "Nichtwohngrundstücke zum Sachwert". Bei Fehlerprüfung erhalte ich folgende Aussage:
                          Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt. Bitte fügen Sie der Erklärung die Anlage Grundstück hinzu und füllen Sie die erforderlichen Angaben auf der Anlage Grundstück aus.
                          Wie soll ich korrekt den Carport eintragen?
                          Schon einmal danke im Voraus für die Unterstützung!

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                            #14
                            Abgesehen davon, dass die Fehlermeldung davon spricht, dass GW2 fehlt, ist die Fläche mit dem Carport schlicht "Beiwerk" zum EFH und somit Teil dessen, wird also nicht separat und somit auch nicht als Nichtwohngrundstück erklärt.

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                              #15
                              Einen schönen guten Tag,

                              Habe ein Grundstück in Bayern laut Bayernatlas:
                              Amtliche Fläche 16.763 m²
                              Tatsächliche Nutzung 13.230 m² Ackerland
                              3.533 m² Wohnbaufläche
                              Auf den 16763 m2 steht ein Einfamilienhaus der Rest Ackerland ist verpachtet

                              was muss ich in der Anlage Grundstück-> Gemeindebezogene Aufstellung -> Gemarkung / Flurstück unter Zeile 1 eintragen? die 16763m2 Amtliche Fläche oder die 3533m2 Wohnbaufläche?
                              unter Punkt 5 Zähler 1 und Nenner 1 ? da ich alleiniger Eigentümer bin

                              Und mein Hauptproblem ist unter Punkt 6 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Wie rechne ich da diesen Zähler und Nenner aus???

                              vielen Dank im Voraus

                              Gerd

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