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Grundsteuer BW - landwirtschaftliche Flächen - Erbengemeinschaft

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    Grundsteuer BW - landwirtschaftliche Flächen - Erbengemeinschaft

    Einige Obstwiesen, Waldflächen und Äcker gehören meiner Mutter und ihrer Schwester (die Grundstücke sind in BW). Die Flächen haben sie geerbt, die Grundsteuer wurde bislang an die Schwester berechnet.
    Beide haben über diese Flächen kein Schreiben zur Grundsteuer erhalten sondern nur zu ihren jeweiligen Wohnungen (die jeweils nur einem gehören).

    Ich gehe davon aus, dass einer von ihnen die Erklärung einfach für beide abgeben kann; mit oder ohne Angabe des Eigentumsanteils (hier 50%).
    Kriegt man für landwirtschaftliche Fläche ein separates Anschreiben? Ich weiß ja das Aktenzeichen gar nicht. Und macht dann eine von beiden die Erklärung quasi als Anlage zur eigenen Wohnung?

    #2
    Die Erklärungen für die Landwirtschaft (Grundsteuer A) sollen in BW erst später eingereicht werden.

    Die Info-Schreiben kommen auch erst später !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dankeschön! Das hilft mir schon sehr. Wo findet man das denn schriftlich? Ich finde tatsächlich nur Infos zur Grundsteuer B und googel mir gerade die Finger wund ;-)

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        #4
        Wo findet man das denn schriftlich?
        Es stand schon mal irgendwo, aber es ist schwer zu finden, zumindest auf den Finanzamtsseiten.

        https://www.blhv.de/eigentuemer-mues...teuer-abgeben/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok. Danke ;-)

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