Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Erbpacht mit Privatweg

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Erbpacht mit Privatweg

    Guten Tag liebe Leute,

    Ich bin an der Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg dran.

    Unser EFH steht auf einen Erbpachtgrundstück, soweit sogut.

    Zusätzlich haben wir ein Privatweg (163qm)mit den Nachbarn der zur Hälfte uns gehört, ebenfalls Erbpacht, hat eine eigene Flurstückzählernr.

    Trage ich das unter GW1 Punkt 3 als 2.tes Grundstück ein?

    Einfach bei Zeile 11, Zähler 1 und Nenner 2, weil die Hälfte uns gehört?

    Die zweite frage ist, unter Punkt 4 Eigentümer.

    Wähle ich da 4 an ( meine Frau und ich )

    Oder Punkt 7 Grundstücksgemeinschaft aus natürlichen Personen?

    Ich finde das verwirrend, da es sich um 2 verschiedene Grundstücke handelt. Das eine eben gehört nur meiner Frau und mir und der Privatweg insgesamt 3 Parteien.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.



    Lg Paul

    #2
    Ist denn überhaupt der Erbpächter der Zuständige zur Angabe der Erfassungsdaten zur Grundsteuer? Auf den ersten Impuls hin sehe ich den Grundstücks-Eigentümer in der Pflicht.

    Kommentar


      #3
      Aus der Hilfe zum Formular für BW::

      Wurde an dem Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, so kreuzen Sie Zeile 8 an. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist im Falle
      eines Erbbaurechts von der bzw. dem Erbbauberechtigten unter Einbeziehung der bzw. des Erbbauverpflichteten abzugeben.


      Einfach bei Zeile 11, Zähler 1 und Nenner 2, weil die Hälfte uns gehört?
      Das ist zutreffend.

      Wähle ich da 4 an ( meine Frau und ich )
      Ja, Ehegatten ist richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,




        Vielen Dank für die erste Hilfe.

        Ich habe noch eine Frage:

        Bei Anlage GW2, Angaben zum Grundstück.

        Zeile 6: Ist das Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt?




        Ich habe zwei Grundstücke angegeben, eines auf den das Haus steht, eins welches nur ein Weg ist.

        Trotzdem ankreuzen?

        lg

        Kommentar


          #5
          Trotzdem ankreuzen?
          Ja natürlich !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X