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Grundsteuer - Tiefgaragenstellplatz mit eigenem Aktenzeichen
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Gibt es. Und was willst du zum Anwenderforum und dessen Software wissen?Zitat von Peter F. Beitrag anzeigenGrundsteuer
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Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sowie eine Stellplatz im der Tiefgarage im gleichen Haus. Für die Eigentumswohnung und den Tiefgaragenstellplatz gibt es zwei Grundbücher. Von Finanzamt bekam ich zwei Aktenzeichen für die Ersteĺlung der Grundsteuererklärungen. Die Erklärung zur Eigentumswohnung war unproblematisch.
Bei der Erklärung zum Tiefgaragenstellplatz kommt immer die Fehlermeldung, dass ich keine Wohnfläche angegeben habe. Habe das im Formular statt Wohneigentum dann Teileigentum angegeben. Gleiche Fehlermeldung.
Nachdem ich keine Lösung fand, habe ich die Erklärung zur Eigentumswohnung geändert. Also den Stellplatz angegeben, diesen Anteil mit erfasst und bei Bemerkungen beantragt, dass Eigentumswohnung und Stellplatz mit dem anderen Aktenzeichen als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.
Wäre das ein machbarer Weg ?
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Prinzipiell ja. Bei Erklärung des TG-Stelllplatzes als Teileigentum sind nur Angaben zum Sachwert erlaubt.Wäre das ein machbarer Weg ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es muss der aus dem Miteigentumsanteil ermittelte m²-Anteil am Grund und Boden eingetragen werden.... nur verunsichert mich in der GW2 "Angabe zu Fläche und Bodenrichtwert,Zeile 4, dass die gesamte Fläche incl. Garage eingegeben werdn muß? Ist das den richtig?
Wie man rechnen muss, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103Freundliche Grüße
Charlie24
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Ja, bei der Erklärung des Tiefgaragenstellplatzes als Teileigentum im Sachwertverfahren stehen mir nicht die erforderlichen Daten wie z.B. Gesamtfläche zu Verfügung. Ich werde also so verfahren, wie bereits erwähnt, den Stellplatz mit der Eigentumswohnung erklären und die Zusammenlegung beantragen. Mal sehen, was das Finanzamt dazu meint.
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Ich habe auch eine Tiefgarage mit eigenem Aktenzeichen und einen eigenen Grundbuch Blatt Nr. Mir ist gesagt worden dass ich die TG separat erfassen muss. Die Tiefgaragenplatz hat einen Miteigentumsanteil zu 10.000/100.000, dies lässt sich bei Elster nicht erfassen, es kommen immer Fehler Meldungen. Hat jemand auch so ein Problem gehabt. Vielen Dank im Voraus.
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Schon mal 10/100000 in Erwägung gezogen ? Das scheint mir realistischer als 10000/100000.Die Tiefgaragenplatz hat einen Miteigentumsanteil zu 10.000/100.000, dies lässt sich bei Elster nicht erfassen, es kommen immer Fehler Meldungen.Freundliche Grüße
Charlie24
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Tausenderpunkte sind unzulässig.Zitat von Chrissy Beitrag anzeigenPunkt wird bei dem software scheinbar nicht angenommen. Nur immer Komma
Nachkommastellen sind beim Zähler erlaubt, beim Nenner nicht.
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Man muss genau hinschauen, ob Punkt oder Komma verwendet wurden. Mir kommt nur ein Miteigentumsanteil von 10% für einen TG-StellplatzAlso wenn im Notariatsurkunde 10.000/100.000 steht. Muss ich wie Charlie24 vorgeschlagen hat 10/100000 angeben.
unrealistisch vor.Freundliche Grüße
Charlie24
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