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Grundsteuer - Tiefgaragenstellplatz mit eigenem Aktenzeichen

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    Grundsteuer - Tiefgaragenstellplatz mit eigenem Aktenzeichen

    Grundsteuer

    #2
    Zitat von Peter F. Beitrag anzeigen
    Grundsteuer
    Gibt es. Und was willst du zum Anwenderforum und dessen Software wissen?

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      #3
      Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sowie eine Stellplatz im der Tiefgarage im gleichen Haus. Für die Eigentumswohnung und den Tiefgaragenstellplatz gibt es zwei Grundbücher. Von Finanzamt bekam ich zwei Aktenzeichen für die Ersteĺlung der Grundsteuererklärungen. Die Erklärung zur Eigentumswohnung war unproblematisch.
      Bei der Erklärung zum Tiefgaragenstellplatz kommt immer die Fehlermeldung, dass ich keine Wohnfläche angegeben habe. Habe das im Formular statt Wohneigentum dann Teileigentum angegeben. Gleiche Fehlermeldung.
      Nachdem ich keine Lösung fand, habe ich die Erklärung zur Eigentumswohnung geändert. Also den Stellplatz angegeben, diesen Anteil mit erfasst und bei Bemerkungen beantragt, dass Eigentumswohnung und Stellplatz mit dem anderen Aktenzeichen als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.
      Wäre das ein machbarer Weg ?

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        #4
        Wäre das ein machbarer Weg ?
        Prinzipiell ja. Bei Erklärung des TG-Stelllplatzes als Teileigentum sind nur Angaben zum Sachwert erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Habe das auch ähnlich gelöst, nur verunsichert mich in der GW2 "Angabe zu Fläche und Bodenrichtwert,Zeile 4, dass die gesamte Fläche incl. Garage eingegeben werdn muß? Ist das den richtig?

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            #6
            ... nur verunsichert mich in der GW2 "Angabe zu Fläche und Bodenrichtwert,Zeile 4, dass die gesamte Fläche incl. Garage eingegeben werdn muß? Ist das den richtig?
            Es muss der aus dem Miteigentumsanteil ermittelte m²-Anteil am Grund und Boden eingetragen werden.

            Wie man rechnen muss, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Danke, habe dann ja richtig gerechnet. Übrigens hat das Finanzamt die Zusammenlegung der Aktenzeichen schon vorgenommen woduch Auswirkungen auf die Grundsteuer für dieses Jahr (Erstattung -1,25 € ) entstanden.
              Freundliche Grüße

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                #8
                Ja, bei der Erklärung des Tiefgaragenstellplatzes als Teileigentum im Sachwertverfahren stehen mir nicht die erforderlichen Daten wie z.B. Gesamtfläche zu Verfügung. Ich werde also so verfahren, wie bereits erwähnt, den Stellplatz mit der Eigentumswohnung erklären und die Zusammenlegung beantragen. Mal sehen, was das Finanzamt dazu meint.

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                  #9
                  Ich habe auch eine Tiefgarage mit eigenem Aktenzeichen und einen eigenen Grundbuch Blatt Nr. Mir ist gesagt worden dass ich die TG separat erfassen muss. Die Tiefgaragenplatz hat einen Miteigentumsanteil zu 10.000/100.000, dies lässt sich bei Elster nicht erfassen, es kommen immer Fehler Meldungen. Hat jemand auch so ein Problem gehabt. Vielen Dank im Voraus.

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                    #10
                    Die Tiefgaragenplatz hat einen Miteigentumsanteil zu 10.000/100.000, dies lässt sich bei Elster nicht erfassen, es kommen immer Fehler Meldungen.
                    Schon mal 10/100000 in Erwägung gezogen ? Das scheint mir realistischer als 10000/100000.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Danke Charlie24. Ich probiere es ob das angenommen wird. Punkt wird bei dem software scheinbar nicht angenommen. Nur immer Komma



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                        #12
                        Zitat von Chrissy Beitrag anzeigen
                        Punkt wird bei dem software scheinbar nicht angenommen. Nur immer Komma
                        Tausenderpunkte sind unzulässig.
                        Nachkommastellen sind beim Zähler erlaubt, beim Nenner nicht.

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                          #13
                          Also wenn im Notariatsurkunde 10.000/100.000 steht. Muss ich wie Charlie24 vorgeschlagen hat 10/100000 angeben.

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                            #14
                            Also wenn im Notariatsurkunde 10.000/100.000 steht. Muss ich wie Charlie24 vorgeschlagen hat 10/100000 angeben.
                            Man muss genau hinschauen, ob Punkt oder Komma verwendet wurden. Mir kommt nur ein Miteigentumsanteil von 10% für einen TG-Stellplatz

                            unrealistisch vor.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Es wurde ein Punkt verwendet.

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