Grundsteuer
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - Tiefgaragenstellplatz mit eigenem Aktenzeichen
Einklappen
X
-
Zitat von Peter F. Beitrag anzeigenGrundsteuer
-
Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sowie eine Stellplatz im der Tiefgarage im gleichen Haus. Für die Eigentumswohnung und den Tiefgaragenstellplatz gibt es zwei Grundbücher. Von Finanzamt bekam ich zwei Aktenzeichen für die Ersteĺlung der Grundsteuererklärungen. Die Erklärung zur Eigentumswohnung war unproblematisch.
Bei der Erklärung zum Tiefgaragenstellplatz kommt immer die Fehlermeldung, dass ich keine Wohnfläche angegeben habe. Habe das im Formular statt Wohneigentum dann Teileigentum angegeben. Gleiche Fehlermeldung.
Nachdem ich keine Lösung fand, habe ich die Erklärung zur Eigentumswohnung geändert. Also den Stellplatz angegeben, diesen Anteil mit erfasst und bei Bemerkungen beantragt, dass Eigentumswohnung und Stellplatz mit dem anderen Aktenzeichen als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.
Wäre das ein machbarer Weg ?
Kommentar
-
Wäre das ein machbarer Weg ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
... nur verunsichert mich in der GW2 "Angabe zu Fläche und Bodenrichtwert,Zeile 4, dass die gesamte Fläche incl. Garage eingegeben werdn muß? Ist das den richtig?
Wie man rechnen muss, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ja, bei der Erklärung des Tiefgaragenstellplatzes als Teileigentum im Sachwertverfahren stehen mir nicht die erforderlichen Daten wie z.B. Gesamtfläche zu Verfügung. Ich werde also so verfahren, wie bereits erwähnt, den Stellplatz mit der Eigentumswohnung erklären und die Zusammenlegung beantragen. Mal sehen, was das Finanzamt dazu meint.
Kommentar
-
Ich habe auch eine Tiefgarage mit eigenem Aktenzeichen und einen eigenen Grundbuch Blatt Nr. Mir ist gesagt worden dass ich die TG separat erfassen muss. Die Tiefgaragenplatz hat einen Miteigentumsanteil zu 10.000/100.000, dies lässt sich bei Elster nicht erfassen, es kommen immer Fehler Meldungen. Hat jemand auch so ein Problem gehabt. Vielen Dank im Voraus.
Kommentar
-
Die Tiefgaragenplatz hat einen Miteigentumsanteil zu 10.000/100.000, dies lässt sich bei Elster nicht erfassen, es kommen immer Fehler Meldungen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Chrissy Beitrag anzeigenPunkt wird bei dem software scheinbar nicht angenommen. Nur immer Komma
Nachkommastellen sind beim Zähler erlaubt, beim Nenner nicht.
Kommentar
-
Also wenn im Notariatsurkunde 10.000/100.000 steht. Muss ich wie Charlie24 vorgeschlagen hat 10/100000 angeben.
unrealistisch vor.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar