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Grundsteuer - Lauben auf fremden Grund und Boden ?

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    Grundsteuer - Lauben auf fremden Grund und Boden ?

    Neue Grundsteuer
    Grundstück mit mehreren Pachtparzellel bewohnt und nicht bewohnt. Wie wird in das Formular eingetragen?? Berlin.
    Danke
    Zuletzt geändert von Charlie24; 22.09.2022, 16:39.

    #2
    Grundstück mit mehreren Pachtparzellel bewohnt und nicht bewohnt.
    Was ist damit gemeint ? Erbbaurecht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Pachtparzellel mit Laube auf fremden Grund. Diese sind für Sommernutzer und andere wohnen das ganze Jahr in der Laube.
      hat nichts mit Erbaurecht oder sonst etwas zu tun. Eben eine Erholungsanlage mit vielen verpachteten Parzellen. Auf den Parzellen einige dauerbewohnte und andere Parzellen werden nur im Sommer genutzt. Eben Eigentum auf fremden Grund.
      Ein ELSA-Vormular für dieses "Michgrundstück" habe ich nicht gefunden.
      Vielen Dank

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        #4
        Ich habe mir erlaubt, den Titel zu ändern, dein Vorname ist nicht aussagekräftig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Thema Grundsteuer in Berlin: Ich habe eine Laube in einer Gartenkolonie auf fremden Grund und Boden. Da die Laube über 30m² hat, muss ich eine Grundsteuererklärung abgeben. (bin vom FA aufgefordert worden) Eigentümer des Grundstücks ist Land Berlin, Pächter BDK, Unterpächter meine Wenigkeit.
          Alle Fälle muss ich Anlage GW1 + 3 ausfüllen. Es gibt weder Gemarkung, Flurstück noch Flurstücknummer meiner Parzelle.
          Für diesen Sachverhalt ist mir nicht möglich die Erklärung auszufüllen.
          Hat Jemand eine Idee? Bin für jeden Tipp dankbar

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            #6
            Nach Bundesrecht ist nach meiner Kenntnis für Gebäude auf fremden Grund und Boden jetzt der Grundstückseigentümer zuständig

            und nicht mehr der Gebäudeeigentümer, der Pächter m. E. ebenfalls nicht. Das solltest du mit deinem Finanzamt klären.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank.

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