Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Thüringen - Zweifamilienhaus + Nebengebäude

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Thüringen - Zweifamilienhaus + Nebengebäude

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem:
    Neben einem Zweifamilienhaus, befindet sich auf meinem Grundstück noch ein Nebengebäude (genutzt als Garage und Schuppen/Abstellmöglichkeit für Gartengeräte usw.), ich verstehe leider nicht ganz wie ich dieses Gebäude nun zur Besteuerung angeben muss.
    Das Zweifamilienhaus bzw. die Wohnfläche davon habe ich ganz normal bei Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (1. Eintrag) von Zeile 11-14 angegeben.
    Nun ist die Frage wo das Nebengebäude erfasst wird.
    Muss ich hier einen weiteren Eintrag, also Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert (2. Eintrag) anlegen und hier dann die Garagen und Abstellmöglichkeiten/Scheune als "Wohnfläche" angeben?
    Angabe im Bereich "Angaben zur Wohn- und Nutzfläche" (Zeile 11 bis 14) betrifft ja eigentlich nur Wohnfläche.

    Im Internet fand ich die Angabe, dass es in Thüringen ab Zeile 15 um Nutzflächen geht... .
    Allerdings steht Zeile 15 unter "Bei Mietwohnungrundstücken: weitere Nutzflächen..."
    Mein Grundstück ist allerdings kein Mietgrundstück sondern Eigentum, sodass ich nicht sicher bin ob da die Angabe zu meiner Scheune/Garage dort richtig sind.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen kann wo genau ich die Nutzfläche der Scheune/Garage angeben kann.

    #2
    Was die Garage angeht, muss auf der Teilseite 2 von Seite 5 nur die Anzahl der Stellplätze angegeben werden.

    Die anderen Nutzflächen gelten als Abstellräume außerhalb der Wohnung und fallen unter den Tisch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort!

      Also muss ich die Garagenplätze vom Nebengebäude einfach bei der Teilseite 2 angeben? (Ich dachte diese bezieht sich nur auf das Hauptgebäude)

      Gibt es eine Obergrenze für die m² der Abstellräume außerhalb der Wohnung?
      Da das Nebengebäude ein ehemaliger Stall ist, hat es natürlich auch eine gewisse Größe.

      Entschuldigung, dass ich nochmal so direkt nachfrage, aber ich möchte natürlich einfach nichts falsch machen.

      Kommentar


        #4
        Gibt es eine Obergrenze für die m² der Abstellräume außerhalb der Wohnung?
        Nein, die gibt es im Bundesmodell nicht. Hauptsache, keine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X