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Grundsteuer Sachsen - Anlage GW 3 Wald - Nutzungsart bei abgeholzt, Sturmschäden

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    Grundsteuer Sachsen - Anlage GW 3 Wald - Nutzungsart bei abgeholzt, Sturmschäden

    Hallo zusammen,
    wir haben ein Stück Wald, welcher aber durch Sturmschäden und Totholz, keiner mehr ist, im Sinne der forstwirtschaftlichen Nutzung.
    Bei Angabe der Nutzungsart wäre "forstwirtschaftliche Nutzung" ("Zu der forstwirtschaftlichen Nutzung zählen alle Flächen, die zur Erzeugung von Rohholz genutzt werden ").daher nicht richtig, da in den nächsten Jahren kein Holz aus dem Wald genutzt werden könnte...also geben wir Unland an?
    Wie würde es sich bei Aufforstung/Neuanpflanzung verhalten? Auch das wäre keine forstwirtschaftliche Nutzung, oder?.

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Auch vorübergehend nicht bestockte Flächen (Blößen) gehören laut Anleitung zur forstwirtschaftlichen Nutzung,

    Aufforstung sowieso. Nur Weihnachtsbaumkulturen sind extra anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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