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Grundsteuer Thüringen

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    Grundsteuer Thüringen

    Hallo zusammen,

    ich habe bei der Grundsteuererklärung 2 Aktenzeichen bekommen für die ich 2 Erklärungen abgeben muß. In einem gebe ich Felder u.s.w. an und in dem anderen das Grundvermögen.
    Ich stehe hier aber vor mehreren Problemen:
    Ein Flurstück, wird z.T. als Wohnhaus genutzt, und der andere Teil als landwirtschaftliche Fläche mit Ertragsmesszahl. Angenommen die amtliche Fläche des Flurstücks beträgt 5000 m², davon 2000m² als Grundvermögen und der zweite Teil am Flurstück 3000m² als Ackerland. Dies würde ich entsprechend der Anlagen erklären. Was muß ich da genau beim Hauptvordruck Zeile 11 (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler) eintragen? Zähler 2000, Nenner 5000? Wäre das so machbar? Die anderen 3000m² erkläre ich dann in Anlage GW3 als Teilfläche als landwirtschaftliche Nutzung. Kann das so gemacht werden?
    Außerdem stehe ich in der Erklärung des Grundvermögens (Anlage GW2) vor der Frage, ob ich ein Einfamilienhaus erklären kann, wenn sich die Nutzung geändert hat? Bisher wurde das Grundstück als gemischt genutztes Grundstück gerechnet. Jetzt und auch in Zukunft ergibt sich durch Gewerbeschließung nur noch ein Einfamilienhaus. Darf ich die Wohn- und Nutzflächen entsprechend erklären oder muß ich weiterhin ein gemischtes Grundstück angeben, obwohl dies nicht mehr der Fall sein wird?
    Vielen Dank für etwaige Hilfe!


    #2
    Was muß ich da genau beim Hauptvordruck Zeile 11 (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler) eintragen? Zähler 2000, Nenner 5000? Wäre das so machbar?
    Das ist möglich, aber bei so glatten Werten würden natürlich auch 2 und 5 ausreichen.

    Die 3000 m² erklärst du in der Anlage GW3 als landwirtschaftliche Nutzung, auch das ist korrekt.

    Wenn es am 01.01.2022 keine betrieblichen Nutzflächen mehr gegeben hat, ändert sich die Grundstücksart nach § 249 BewG, das ist so.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die superschnelle Antwort!

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das ist möglich, aber bei so glatten Werten würden natürlich auch 2 und 5 ausreichen.
      So glatt sind die Werte nicht...das war nur mein Beispiel. Da ging es mir ums Prinzip, ob ich das so machen kann.

      Die 3000 m² erklärst du in der Anlage GW3 als landwirtschaftliche Nutzung, auch das ist korrekt.
      Als amtliche Fläche sind in GW3 aber auch 5000m² einzutragen und erst als Nutzung die 3000m² für die landwirtschaftliche Nutzung. Ist das korrekt?

      Wenn es am 01.01.2022 keine betrieblichen Nutzflächen mehr gegeben hat, ändert sich die Grundstücksart nach § 249 BewG, das ist so.
      Es soll zum 1.1.2022 erklärt werden und die Flächen haben sich jetzt erst unterjährig geändert.
      Es macht doch aber keinen Sinn für mich das so zu erklären, wenn es für die nächsten 7 Jahre ab 2025 überhaupt nicht zutrifft. spielt das gar keine Rolle mehr? Der Bescheid vom Amt wird eingehen und ist eigentlich gar nicht mehr korrekt zu der Zeit.

      Kommentar


        #4
        Als amtliche Fläche sind in GW3 aber auch 5000m² einzutragen und erst als Nutzung die 3000m² für die landwirtschaftliche Nutzung. Ist das korrekt?
        Richtig !

        Es macht doch aber keinen Sinn für mich das so zu erklären, wenn es für die nächsten 7 Jahre ab 2025 überhaupt nicht zutrifft.
        Das kann man so sehen. Man könnte auch eine Artfortschreibung auf den 01.01.2023 einreichen, dann wäre dem Formalismus zu 100% Genüge getan.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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