Hallo zusammen,
ich habe bei der Grundsteuererklärung 2 Aktenzeichen bekommen für die ich 2 Erklärungen abgeben muß. In einem gebe ich Felder u.s.w. an und in dem anderen das Grundvermögen.
Ich stehe hier aber vor mehreren Problemen:
Ein Flurstück, wird z.T. als Wohnhaus genutzt, und der andere Teil als landwirtschaftliche Fläche mit Ertragsmesszahl. Angenommen die amtliche Fläche des Flurstücks beträgt 5000 m², davon 2000m² als Grundvermögen und der zweite Teil am Flurstück 3000m² als Ackerland. Dies würde ich entsprechend der Anlagen erklären. Was muß ich da genau beim Hauptvordruck Zeile 11 (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler) eintragen? Zähler 2000, Nenner 5000? Wäre das so machbar? Die anderen 3000m² erkläre ich dann in Anlage GW3 als Teilfläche als landwirtschaftliche Nutzung. Kann das so gemacht werden?
Außerdem stehe ich in der Erklärung des Grundvermögens (Anlage GW2) vor der Frage, ob ich ein Einfamilienhaus erklären kann, wenn sich die Nutzung geändert hat? Bisher wurde das Grundstück als gemischt genutztes Grundstück gerechnet. Jetzt und auch in Zukunft ergibt sich durch Gewerbeschließung nur noch ein Einfamilienhaus. Darf ich die Wohn- und Nutzflächen entsprechend erklären oder muß ich weiterhin ein gemischtes Grundstück angeben, obwohl dies nicht mehr der Fall sein wird?
Vielen Dank für etwaige Hilfe!
ich habe bei der Grundsteuererklärung 2 Aktenzeichen bekommen für die ich 2 Erklärungen abgeben muß. In einem gebe ich Felder u.s.w. an und in dem anderen das Grundvermögen.
Ich stehe hier aber vor mehreren Problemen:
Ein Flurstück, wird z.T. als Wohnhaus genutzt, und der andere Teil als landwirtschaftliche Fläche mit Ertragsmesszahl. Angenommen die amtliche Fläche des Flurstücks beträgt 5000 m², davon 2000m² als Grundvermögen und der zweite Teil am Flurstück 3000m² als Ackerland. Dies würde ich entsprechend der Anlagen erklären. Was muß ich da genau beim Hauptvordruck Zeile 11 (Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler) eintragen? Zähler 2000, Nenner 5000? Wäre das so machbar? Die anderen 3000m² erkläre ich dann in Anlage GW3 als Teilfläche als landwirtschaftliche Nutzung. Kann das so gemacht werden?
Außerdem stehe ich in der Erklärung des Grundvermögens (Anlage GW2) vor der Frage, ob ich ein Einfamilienhaus erklären kann, wenn sich die Nutzung geändert hat? Bisher wurde das Grundstück als gemischt genutztes Grundstück gerechnet. Jetzt und auch in Zukunft ergibt sich durch Gewerbeschließung nur noch ein Einfamilienhaus. Darf ich die Wohn- und Nutzflächen entsprechend erklären oder muß ich weiterhin ein gemischtes Grundstück angeben, obwohl dies nicht mehr der Fall sein wird?
Vielen Dank für etwaige Hilfe!
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