Reihenaussiedlung, 16 Häuser, teils mit angrenzenden (inkludierten), teils mit separaten Garagen in Volleigentum der jeweiligen Besitzer auf separaten Grundbuchblättern. Bis hierhin wäre das zweite (Garagen-)Grundstück einfach in GW1 mit anzugeben und fertig.
Dazu besitzt jeder Eigentümer den berühmten ideellen Anteil 1/16 einer Gemeinschaftsfläche, die jedoch nur Wege und Fahrflächen beinhaltet und nicht bebaut ist (und in Größe und Schnitt auch nicht bebauungsfähig, da überall zu schmal für Abstandseinhaltungen etc). Alle Häuser und Garagen sind nur über diese Gemeinschaftsfläche erreichbar. Insofern
würde ich auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit ausgehen. Bei bebauter Fläche würde ich auch hier Eintragung in GW1 mit entsprechendem Zähler/Nenner 1/16 vornehmen, wie es das offizielle Hilfebeispiel für einen bebauten Garagenhof aufzeigt.
Aber:
Obwohl beide Flächen in der gleichen BRW-Zone liegen, vermute ich (ganz laienhaft!) aber hier steuerliche Nachteile, weil das Grundstück eben nicht bebaut ist.
Einmal in GW1 eingetragen, sehe ich keine Möglichkeit, eine getrennte bebaut/unbebaut-Eingabe vorzunehmen.
Eine Eigentümergemeinschaft mit 16 Eigentümern nur für die unbebaute Gemeinschaftsfläche aufzumachen erscheint mir logisch, aber sehr aufwändig. Hinzu kommt, dass es keinerlei Aktenzeichen oder Steuermessbescheide für dieses Grundstück bisher gibt - die den damaligen Käufern (meist vor ca 20 Jahren) zugegangenen Einheitswertbescheide beziehen sich immer und ausschließlich auf die Flurstücke mit dem alleinigen Eigentum, was allen auch erst jetzt aufgefallen ist.
Bisher ist mir keine Frage/Antwort zu solche einem Thema untergekommen.
Jetzt bitte ich um Ideen, wie man dieses Kuddelmuddel ordnen könnte, so dass es korrekt und auch gerecht wird.
edit: Nachtrag zur Verdeutlichung der Größenordnung:
Ein Reihenhausgrundstück mit Garage: 175 qm
Gemeinschaftsgrundstück 900 qm -> je Partei +56,75 qm bzw. +32% - ohne irgendeine besondere Nutzungsmöglichkeit, etwa als PKW-Stellfläche o.ä.
Dazu besitzt jeder Eigentümer den berühmten ideellen Anteil 1/16 einer Gemeinschaftsfläche, die jedoch nur Wege und Fahrflächen beinhaltet und nicht bebaut ist (und in Größe und Schnitt auch nicht bebauungsfähig, da überall zu schmal für Abstandseinhaltungen etc). Alle Häuser und Garagen sind nur über diese Gemeinschaftsfläche erreichbar. Insofern
würde ich auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit ausgehen. Bei bebauter Fläche würde ich auch hier Eintragung in GW1 mit entsprechendem Zähler/Nenner 1/16 vornehmen, wie es das offizielle Hilfebeispiel für einen bebauten Garagenhof aufzeigt.
Aber:
Obwohl beide Flächen in der gleichen BRW-Zone liegen, vermute ich (ganz laienhaft!) aber hier steuerliche Nachteile, weil das Grundstück eben nicht bebaut ist.
Einmal in GW1 eingetragen, sehe ich keine Möglichkeit, eine getrennte bebaut/unbebaut-Eingabe vorzunehmen.
Eine Eigentümergemeinschaft mit 16 Eigentümern nur für die unbebaute Gemeinschaftsfläche aufzumachen erscheint mir logisch, aber sehr aufwändig. Hinzu kommt, dass es keinerlei Aktenzeichen oder Steuermessbescheide für dieses Grundstück bisher gibt - die den damaligen Käufern (meist vor ca 20 Jahren) zugegangenen Einheitswertbescheide beziehen sich immer und ausschließlich auf die Flurstücke mit dem alleinigen Eigentum, was allen auch erst jetzt aufgefallen ist.
Bisher ist mir keine Frage/Antwort zu solche einem Thema untergekommen.
Jetzt bitte ich um Ideen, wie man dieses Kuddelmuddel ordnen könnte, so dass es korrekt und auch gerecht wird.
edit: Nachtrag zur Verdeutlichung der Größenordnung:
Ein Reihenhausgrundstück mit Garage: 175 qm
Gemeinschaftsgrundstück 900 qm -> je Partei +56,75 qm bzw. +32% - ohne irgendeine besondere Nutzungsmöglichkeit, etwa als PKW-Stellfläche o.ä.
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