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Kapitalerträge aus Rentenversicherung

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    Kapitalerträge aus Rentenversicherung

    Eine Rentenversicherung war letztes Jahr fällig! Die Versicherung lief 12 Jahr und das 60igste Lebensjahr wurde ebenfalls volleindet. Hierzu habe ich eine Steuerbescheinigung erhalten. Allerdings blicke ich da noch nicht so richtig durch. In dieser Bescheinigung sind Kapitalerträge aufgeführt. Einmal nach $43 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 EStG und einmal nach §20 Abs. 1 Nr.6 Satz 2 EStG. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass bei §20 das sog. Halbeinkünfteverfahren zum Tragen kommt (KAP Zeile 30, Kapitalertragssteuer, Soli und Kirchensteuer KAP Zeile 43 - 45). Aber wo werden die anderen Kapitalerträge aus §43 eingetragen?
    Sind das "normale" Erträge?
    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt!
    Vielen Dank für euere Antworten!
    Gruß

    #2
    Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr.6 Satz 2 EStG werden jedenfalls explizit in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr.4 mit aufgeführt. Stehen keine Zeilennummern in der Steuerbescheinigung?

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      #3
      Eine Rolle dürfte auch spielen, ob die Versicherung vor oder nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde.

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        #4
        Auszahlung 201 - 12 Jahre Laufzeit = Abschluss 2008/2009
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #5
          Nein, es stehen leider keine Zeilennummern in der Steuerbescheinigung! (R+V!!!) Abschluß war nach 2005! Die Summe der Kaptialerträge nach §20 ist größer als die Summer der Kapitalerträge nach §43!

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            #6
            Die Summe der Kaptialerträge nach §20 ist größer als die Summer der Kapitalerträge nach §43!
            Die Zeile 30 für die Kapitalerträge nach §20 Abs. 1 Nr.6 Satz 2 EStG hast du doch schon gefunden, der Rest gehört m. E. in die Zeile 7 der Anlage KAP.

            Es handelt sich um eine inländische Lebensversicherung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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