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    Grundsteuererklärung

    Im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuererklärung haben wir festgestellt, dass wir ein Grundstück zu viel, aber auch 2 Grundstücke zu wenig auf dem Zettel haben! Es handelt sich um Gartengrundstücke! Aber alle Grundstücke wurden ordnungsgemäß verkauft (über Notar!) Wie muss / soll ich mich da verhalten? Bin ich da in der Pflicht, das Ganze aufzuklären?

    #2
    Was auf dem Zettel steht, muss nicht aktuell und auch nicht vollständig sein. Bei mir stand ein Flurstück drauf,

    das ich bereits 2016 verkauft habe. Man erklärt den Stand zum 01.01.2022 und zwar in der Regel kommentarlos.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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